In einem Rechtsstreit um vermeintliche Versäumnisse von Julius Bär in der Affäre Ambros Baumann hat das Bundesgericht nun entschieden. So lautet das Verdikt.
Julius Bär hat sich mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht erfolgreich gegen Forderungen von rund 40 geschädigten Anlegern in der Affäre Ambros Baumann durchgesetzt.
Das Gericht hat die Beschwerde der Zürcher Privatbank gutgeheissen und in ihren Urteil festgehalten, dass keine rechtswidrige Handlung vorliege, die eine Haftung der Bank gegenüber den Geschädigten begründe, wie die Agentur «AWP» am Dienstag berichtete. Den Bankmitarbeitenden könne keine deliktische Absicht vorgeworfen werden.
Damit wurde ein Entscheid der Genfer Justiz aufgehoben. Diese hatte weitere Abklärungen im Zusammenhang mit den Vorwürfen an die Bank Julius Bär gefordert.
Basler Mini-Madoff
Der in der Presse gerne als der «Basler Mini-Madoff» bezeichnete Baumann hatte als Vermögensverwalter ein Schneeballsystem betrieben und damit Anleger um 70 Millionen Franken geprellt. Er hatte Zinsen an seine bestehenden Kunden mit den Einlagen neuer Einleger ausgezahlt, ohne mit dem angelegten Geld Gewinne zu erwirtschaften. Diese als «Ponzi-Scheme» oder Schneeballsystem bekannte Betrugsmasche flog erst 2006 auf. Die Ermittlungen wurden nach dem Tod Baumanns Ende 2007 eingestellt.
Baumann hatte zwei Konten bei Julius Bär laufen. Das Finanz-Institut hatte sich nach einer internen Untersuchung selbst bei der Aufsichtskommission angezeigt. Diese verhängte eine Busse von 230'000 Franken gegen Julius Bär.
Dabei wurde ein ungenügendes Überwachungssystem bei der Bank für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten bemängelt. Die Untersuchung hatte ergeben, dass zwischen 2003 und 2007 mehr als 1’300 Ein- und Auszahlungen mit einem Volumen von zusammen mehr als 50 Millionen Franken auf die Konten von Baumann getätigt wurden. Ab 2014 hatten Geschädigte gegen die Bank geklagt.