Der russische Milliardär Viktor Vekselberg streitet sich seit Jahren mit der Postfinance um die Auflösung eines Privatkontos. Die letzte Instanz in der Schweiz hat nun darüber entschieden.
Als die Postfinance Ende 2018 das Privatkonto des auf der US-Sanktionsliste geführten russischen Investors Viktor Vekselberg aufhob, hat sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen. So lautet das Urteil des Bundesgerichts, wie die Nachrichten-Agentur «AWP» am Donnerstag meldet.
Der Milliardär hatte das Privatkonto bei der Postfinance im Oktober eröffnet, rund zwei Monate später kündigte es die Bank dem Oligarchen wieder. Dies hätte die Postfinance jedoch auf der Basis der damals geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht tun dürfen, finden nun die Bundesrichter.
Zu Service Public verpflichtet
Im Rahmen der Grundversorgung sei sie zu gewissen Dienstleistungen verpflichtet, gewesen, heisst es in dem Urteil. Das habe sich aufgrund neuer Regelungen ab 2021 aber auch wieder geändert, heisst es in der Meldung weiter. Laut den geltenden Ausnahmebestimmungen könne eine Kontoeröffnung verweigert oder eine Geschäftsbeziehung gekündigt werden, wenn die Einhaltung der Finanzmarkt-, Geldwäscherei- oder Embargogesetzgebung einen unverhältnismässig hohen Aufwand verursacht.
Die Schweizer Beteiligungs-Gesellschaft Renova von Vekselberg hatte bis zum Frühjahr 2018 nennenswerte Beteiligungen etwa an den Schweizer Industrieunternehmen Oerlikon und Schmolz+Bickenbach (heute Swiss Steel) gehalten. Nachdem der Investor sich wegen seiner Nähe zum Kreml auf der Sanktionsliste wiederfand, wurden diese Anteile reduziert und in andere Beteiligungs-Konstrukte überführt.