Der Drogenring-Prozess in Bellinzona geht für die Grossbank in die zweite Woche. Nun ist dort eine heikle Transaktion der Credit Suisse zur Sprache gekommen.
Dutzende Tonnen Kokain, Geldwäsche und eine Bande von ehemaligen Profi-Ringern aus Bulgarien: Der brisante Fall, der bereits Gerichte in Spanien, Rumänien, Italien und Bulgarien beschäftigte, geht vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona in die zweite von insgesamt vier Verhandlungswochen.
Unter den fünf Beschuldigten finden sich auch eine frühere Bankerin der Credit Suisse (CS) und die Grossbank selber. Dem Bundesanwaltschaft wirft dem Institut im Geldwäscherei-Komplex organisatorische Mängel vor.
Warnung aus Bulgarien
Wie die Agentur «Reuters» aus den Verhandlungen berichtete, ist zum Wochenauftakt nun der Umgang der Bank mit Warnhinweisen von Behörden zur Sprache gekommen – die Anschuldigungen betreffen Vorgänge in den Jahren 2004 bis 2007. Das Gericht betrachtet nur noch die Vorgänge ab 2007.
Der Anklage präsentierte eine E-Mail, wonach Vorgesetzte bei der CS gewusst haben sollen, dass die CS im Jahr 2007 Gelder im Umfang von 9,3 Millionen Euro an mutmassliche Bandenmitglieder auszahlte und weitere 4 Millionen Franken folgen sollten – dies, obwohl die bulgarischen Behörden eine Strafuntersuchung wegen Drogenhandels gegen den Kopf der besagten Bande eingeleitet und die CS gewarnt hatten.
Die Brille von damals
Ein vom Gericht vorgeladener ehemaliger Aufseher des CS-Osteuropa-Geschäfts hat nun ausgesagt, dass Geldwäscherei als krimineller Tatbestand damals noch relativ neu für die Bank gewesen sei.
Das deckt sich auch mit dem Standpunkt des Instituts, die Anschuldigungen durch die Brille der Nullerjahre zu bewerten. Die CS hat sich in Gutachten bestätigen lassen, dass ihre Organisation in den fraglichen Jahren zwischen 2004 und 2007 konform war mit den Vorgaben der Finanzaufsicht (damals noch die Eidgenössische Bankenkommission EBK). Vor dem Bundesstrafgericht weist die Bank die Vorwürfe gegen das Unternehmen und auch gegen die frühere Angestellte in aller Form zurück.