Es tönt fast so, als ob die Ernennung von Ralph Hamers zum Chef der grössten Schweizer Bank UBS einige Aufregung bei den europäischen Bankenaufsehern verursacht hat. Denn nun prüft die Behörde offenbar neue Richtlinien für den Eignungstest von Top-Leuten. Diese könnten auch Auswirkungen auf die Schweiz haben.
Die Ankündigung eines Gerichtshofs in Den Haag vom vergangenen Dezember, gegen den neuen UBS-Chef Ralph Hamers eine Strafverfolgung anzustreben, schlug am Finanzmarkt Schweiz wie eine Bombe ein. Hatte doch alles perfekt gepasst bei der Ernennung des Holländers: junger, dynamischer Banker mit einem starken Leistungsausweis als Digitalisierer. Was sollte da schon schiefgehen?
Nun, die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich auch für Hamers. Und die UBS hält unverdrossen an ihm fest – er bestreitet jegliches Fehlverhalten.
Zuerst genau prüfen, erst dann anstellen
Die Meldung, dass die Europäische Bankenaufsicht eine Stärkung der Eignungstests von Spitzenkräften in ihrem Hoheitsgebiet prüft, passt indessen wie die Faust aufs Auge. Zwei Aspekte daran fallen besonders auf: Erstens will die EZB Banken verpflichten, die Einschätzungen der Kandidaten bereits vor der Besetzung der Position mit der Aufsicht zu teilen.
Damit soll verhindert werden, dass jemand seine Stelle angetreten habe und danach aufgrund einer negativen Eignungsprüfung der Aufsicht wieder entfernt werden müsse, wie Edouard Fernandez-Bollo, Mitglied der Bankenaufsicht, gemäss einem Bericht von «FinanzBusiness» an einem Seminar sagte.
Geldwäscherei als Schlüsselfaktor
Und auch der zweite Aspekt der Änderung passt auf den Fall der UBS: So will die Bankenaufsicht mehr Regel-Klarheit für den Fall, dass neue Sachverhalte über Führungskräfte bekannt werden – insbesondere betrifft dies Erkenntnisse bei Geldwäscherei.
Zur Erinnerung: Hamers ehemalige Arbeitgeberin, die ING, hatte das von der neuen Untersuchung betroffene Geldwäschereiverfahren im Jahr 2018 schon beigelegt. Die Busse war mit 775 Millionen Euro zwar rekordhoch. Doch der Vergleich beinhaltete auch, dass ING wie auch das Top-Management keine kriminellen Taten begangen hatten.
Insofern war das grosse Erstaunen beim UBS-Chef und dem -Verwaltungsrat über den Entscheid des Gerichtshofs nachvollziehbar, Hamers müsse seine Unschuld nochmals in einem öffentlichen Strafverfahren beweisen.
Zieht die Finma nach?
Natürlich, die UBS ist eine Schweizer Firma und als solche nicht primär der EZB-Aufsicht unterstellt. Sollte aber diese ihre Richtlinien tatsächlich in der vorgeschlagenen Richtung verschärfen, könnte die hiesige Finma durchaus nachziehen.
Ob dann die EZB den Fall anders beurteilt hätte als das zuständige Rekrutierungskomitee der UBS, bleibt dahingestellt. Möglich erscheint dies aber.
Mitverantwortung für die Ernennung von CEOs
Vor allem, und dies ist wohl der bedenkenswerteste Aspekt der Frage, wenn man die Implikation der angestrebten Änderung anschaut. Mit einer solchen übernähme die EZB gewissermassen eine Mitverantwortung für die Ernennung von Chefs der europäischen Banken.