Die Schweizerische Finanzmarktaufsicht erteilt der Bank Syz eine Rüge. Die Bank hat ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung verletzt.
Der Fall eines angolanischen Kunden holt die Genfer Bank Syz ein: Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma rügt die Privatbank für ihre mangelhaften Vorkehrungen im Bereich der Geldwäscherei, wie sie in einer Medienmitteilung am Donnerstag schreibt.
So hat Syz den «erheblichen Vermögenszuwachs» beim angolanischen Kunden «nur unzureichend» abgeklärt und damit Verdachtsmomente nicht genügend ausgeräumt, wie die Finma schreibt. Dies obwohl der Kunde als sogenannte Political Exposed Person (PEP) identifiziert war und die Kundenbeziehung unter diesem Vorzeichen geführt worden war.
Risikobehaftete Transaktionen des Kunden
Zudem nahm die Bank bei risikobehafteten Transaktionen des Kunden von teilweise Dutzenden von Millionen Franken ihre Abklärungspflichten nicht oder nicht ausreichend war. Damit hat die Bank ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung verletzt, so die Finma. Ihr Geldwäschereidispositiv war nicht angemessen.
Da die Bank ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachgekommen ist, konnten die Strafverfolgungsbehörden sich mit dem Fall auseinandersetzen. Die Bank hat, so die Finma, verschiedene Massnahmen ergriffen, um den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Die Finma wird die Umsetzung der Massnahmen im Rahmen der laufenden Aufsicht von einem unabhängigen Beauftragten überprüfen lassen.
Syz teilte gegenüber finews.ch mit, die Bank messe der Einhaltung ihrer Anti-Geldwäscherei-Verpflichtungen grösste Bedeutung bei. «Leider haben sich die eingerichteten Verfahren für eine bestimmte Geschäftsbeziehung als unzureichend erwiesen», so Syz. Weiter hielt die Bank fest, die Finma-Rüge stelle keine Kritik an den allgemeinen Kontrollsystemen von Syz dar.