Eigentlich wollten die Aargauer Staatsanwälte die Basler Kantonalbank in einem grossen Betrugsfall vom Haken lassen. Nun werden sie zum Ermitteln gezwungen.
Jetzt ist es definitiv: Wie das Aargauer Obergericht schon vor einem Jahr entschieden hat, muss die dortige Staatsanwaltschaft untersuchen, ob die Basler Kantonalbank (BKB) sich im Zusammenhang mit einem Schneeball-System der Geldwäscherei schuldig gemacht hat. Dies hat das Bundesgericht letztinstanzlich entschieden, wie die «Sonntagszeitung» (Artikel bezahlpflichtig) gestern Sonntag berichtete.
Die Fricktaler Investmentfirma ASE hatte Kleinanleger um über 170 Millionen Franken betrogen. Depotbank der ASE war die BKB.
Mögliche Geldwäscherei
Im Verfahren geht es um die Frage, ob die Bank ihrer Meldepflicht gegenüber den Behörden rechtzeitig nachgekommen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte sich das Institut der Geldwäscherei schuldig gemacht haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Teil des Verfahrens, der sich mit der Bank im Nachbarkanton befasste, ursprünglich eingestellt. Wie der Anwalt der ASE-Opfer zur «Sonntagszeitung» sagte, zeige das Bundesgerichts-Urteil, dass die Behörde falsch lag, als sie die entsprechenden Tatbestände als verjährt einstufte.
Rüge der Finma
Von den damals involvierten Akteuren ist gemäss «Sonntagszeitung» nur noch Guy Lachappelle im Bankgeschäft, er ist mittlerweile Präsident der Raiffeisen. Lachappelle war 2010 in die Geschäftsleitung des Staatsinstituts aufgerückt, zwei Jahre vor Bekanntwerden des ASE-Betrugs.
Nachdem der Skandal den damaligen BKB-Chef den Job gekostet hatte, rückte Lachappelle Anfang 2013 auf. In seine Amtszeit als CEO fiel auch eine Rüge der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), wonach die Bank – noch unter Lachappelles Vorgänger als oberster Chef – die bankengesetzlichen Organisations- und Gewährserfordernisse schwer verletzt hatte.