Der von der Eidgenossenschaft 2004 um seine Bank gebrachte Oskar Holenweger ist vor Bundesgericht unterlegen. Es sei nicht sein Schaden, der ersatzpflichtig ist, so die Begründung.
Mit diesem Urteil geht eine weitere Runde des Kampfes von Oskar Holenweger zu Ende. Die Schadenersatzklage des Ex-Bankers gegen den Bund wurde vor Bundesgericht abgewiesen, wie das Gericht im am Freitag publizierten Urteil entschieden hat. Holenweger erhält folglich keine Entschädigung.
Er wurde 2004 als Hauptaktionär und Geschäftsführer der Zürcher Tempus Privatbank verhaftet, die Bundesanwaltschaft ermittelte wegen Geldwäsche und unterstellte ihm, mit dem berühmt-berüchtigten kolumbianischen Drogenkartell von Pablo Escobar zusammengearbeitet zu haben. 2011 wurde er vom Bundesstrafgericht – das im selben Urteil die Bundesanwaltschaft für ihre Praktiken stark rügte – endgültig freigesprochen. Der Schaden war laut Holenweger da aber schon angerichtet, denn im Nachgang der Verhaftung musste er seine Aktien verkaufen.
Falscher Kläger?
Seiner Meinung nach zu einem viel tieferen Wert als vor der ganzen Causa. Die Differenz – Holenweger bezifferte den durch die Behörden verursachten Schaden auf 16 Millionen Franken – wollte er zurückerstattet bekommen.
Das Bundesgericht hat dieses Begehren nun abgelehnt. Und zwar mit der Begründung, der ursprüngliche Schaden sei ja nicht Holenweger widerfahren, sondern seiner Bank. Sein Schaden sei nur indirekt, und für diesen gebe es keine Ersatzpflicht beim Bund.