Mehrere Jahre hat die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen ehemalige UBS-Händler wegen Zinsmanipulationen ermittelt. Nun ist endlich ein Entscheid gefallen.
Bei der Manipulation des Interbanken-Zinssatzes Libor spielten ehemalige UBS-Händler ganz vorn mit. Einer der Hauptprotagonisten war Tom Hayes. Ein britisches Gericht verurteilte den damaligen UBS-Händler im Jahr 2015 ursprünglich zu einer Haftstrafe von 14 Jahren. Diese wurde später auf elf Jahre reduziert.
Auch hierzulande begannen die Strafverfolgungsbehörden vor rund fünf Jahren Ermittlungen gegen hiesige UBS-Händler aufzunehmen. Nun liegt das Resultat vor.
Demnach verzichtet die Zürcher Staatsanwaltschaft im Fall der versuchten Manipulation des Libor auf eine Strafuntersuchung, wie die «Neue Zürcher Zeitung» am Dienstag berichtete.
Aus Mangel an Beweisen
Die Staatsanwaltschaft III habe kein Strafverfahren eröffnet, weil es an einem hinreichenden Tatverdacht für ein in der Schweiz strafbares Verhalten fehle, lautete die Begründung.
Diverse Faktoren hätten zu diesem Entscheid geführt. Zum einen geschahen die begangenen Straftaten nicht auf Schweizer Grund, sondern in Grossbritannien oder Japan. Zudem fehle bis dato eine Strafanzeige eines Geschädigten, hiess es weiter.
Während die ehemaligen UBS-Händler damit aus dem Schneider sind, schwelt die Causa Libor-Manipulation für die Grossbanken weiter. Demnach fordern amerikanische Investoren Schadenersatz von der UBS und der Credit Suisse, wie auch finews.ch berichtete.