Die UBS hofft, im Steuerstreit mit Frankreich relativ günstig davonzukommen. Dies, nachdem die Schweizer Grossbank noch vor wenigen Wochen erbitterten Widerstand geschworen hatte.
Im vergangenen Februar gab sich Sergio Ermotti gegenüber den französischen Behörden kämpferisch. «Wir können nur eine Einigung erzielen, wenn wir zum Schluss gelangen, dass sich diese Übereinkunft auf Fakten stützt. Nur so können wir unseren guten Ruf schützen», sagte der UBS-Chef vor Journalisten.
Damit war klar: Im Steuerstreit mit Frankreich geht es der grössten Schweizer Grossbank um die Ehre. Die Steuerfahnder im Nachbarland werfen der UBS vor, mittels eines ausgeklügelten Systems von geheimen Buchungen zwischen 2004 und 2012 Milliarden Euro an Kundengeldern am französischen Fiskus vorbei geschleust zu haben.
Bereits musste das Institut in der Sache eine Kaution von 1,3 Milliarden Franken hinterlegen; Medien spekulierten über eine Busse von bis zu 6 Milliarden Franken.
Günstiger als in Deutschland?
Jetzt berichtete die Agentur «Bloomberg», dass die UBS viel glimpflicher davonzukommen hofft. Laut anonymen Quellen hoffen die Schweizer offenbar auf eine Einigungszahlung von weniger als 300 Millionen Euro. Ebenfalls will das Institut um ein Schuldeingeständnis herumkommen, das eventuell Konsequenzen für das internationale Geschäft haben könnte.
Das wäre gegenüber vergleichbaren Einigungen «bon marché», als0 günstig für die UBS. 300 Millionen Euro zahlte die Grossbank im Jahr 2014 an eine Einigung mit deutschen Behörden im Steuerstreit. An die USA musste das Institut 2009 rund 780 Millionen Dollar abdrücken.
Gegenüber Frankreich leistete die UBS bisher erbitterten Widerstand. Die Kaution etwa focht sie am Gerichtshof für Menschenrechte im französischen Strassburg an – blitzte dort aber letzten Januar ab, wie auch finews.ch berichtete.
Interesse an neuem Gesetz
Nun reichen die Franzosen der UBS offenbar die Hand zu einer Art Ablasshandel. Ein brandneues Gesetz, die «convention judiciaire d'intérêt public» (CJIP), erlaubt es, mit den französischen Behörden Vergleichsverhandlungen ohne Schuldeingeständnis zu führen. Dies ganz nach dem US-Vorbild des Deferred Prosecution Agreement (DPA), dass einen Aufschub des Strafverfahrens gegen Zahlung vorsieht.
Das scheint offenbar die UBS zu interessieren. In einem Interview mit der französischen Zeitung «Le Figaro» hatte Chefjurist Markus Diethelm ausdrücklich das neue Verfahren der Franzosen gelobt.