Eine Top-Vermögensberaterin und ein steinreicher Unternehmer hatten eine jahrelange Liebesbeziehung. Jetzt hat die Bank Morgan Stanley dafür eine Millionenklage am Hals.

Verboten ist es nicht, eine Affäre zwischen Berater und Kunde, aber es kann zu Ärger führen. Dies zeigt das Beispiel von Ami Forte (Bild): Top-Vermögensberaterin bei Morgan Stanley.

Vom Finanzmagazin Barron's mehrfach ausgezeichnet, gehört die 57-Jährige zu den besten der Welt. Sie verwaltet rund 2 Milliarden Dollar. Und die Bankerin gehört zu den wenigen Frauen im Morgan Stanley's Chairman's Club.

Soweit zu ihrer Karriere. Denn jetzt wird es kompliziert. Weil Ami eine besonders enge Beziehung zu einem prominenten Kunden pflegte, droht dem Institut nun eine Strafe von 400 Millionen Dollar. Dies berichtet das Branchenportal «Business Insider».

Was wusste die Ehefrau?

Ami hatte mit dem Unternehmer und Mitbegründer von Home Shopping Network seit dem Jahr 2000 eine amouröse Beziehung: mit dem US-Milliardär Roy Speer. Dieser starb im Jahr 2012 im Alter von 80 Jahren.

Nun klagt die Witwe von Speer gegen Morgan Stanley Wealth Management, gegen Forte sowie gegen einen Niederlassungsleiter. Lynnda Speer verlangt Schadenersatz in der Höhe von 400 Millionen Dollar. Der Grund: Ami Forte habe ihrem Mann gigantisch hohe Gebühren und Provisionen abgeknöpft. Pikantes Detail: Offenbar wussten die Witwe und die Finanzszene von der Liaison der beiden.

200 Trades pro Monat

Laut einem Dokument, das der US-Finanzaufsichtsbehörde Finra vorliegt, soll das Finanzhaus rund 12'000 Börsengeschäfte für Speer getätigt  haben. Das ist ein Durchschnitt von 200 Trades pro Monat während fünf Jahren. So strich die Bank rund 40 Millionen Dollar Gebühren ein, heisst es.

Für den Anwalt der 75-jährigen Witwe ist klar: Für einen an den Rollstuhl gefesselten Mann, der gegen sein Lebensende geistige und körperliche Gebrechen zeigte, passt das nicht.

Morgan Stanley widerspricht

Für den Finanzkonzern sind die Ansprüche allerdings unbegründet. Morgan Stanley widerspricht der Geschichte. Nun muss die Aufsichtsbehörde der Sache nachgehen.