Luzerner KB behält Staatsgarantie
Die Luzerner Kantonalbank soll ihre jährlichen Abgeltungen an den Kanton weiterhin bezahlen. Der Regierungsrat will darum an der Staatsgarantie nicht rütteln.
Als Mehrheitsaktionär müsste der Kanton bei einem Wegfall der Staatsgarantie auf die jährliche Abgeltung von 6 bis 7 Millionen Franken verzichten, heisst es gemäss «Neue Luzerner Zeitung» in einer Antwort des Regierungsrates auf zwei Motionen der SVP.
Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass systemrelevante Banken auch ohne gesetzliche Verankerung eine faktische Staatsgarantie geniessen würden, schreibt der Regierungsrat.
Keine zusätzlichen Vorschriften
Dieser spricht sich in seiner Antwort auch gegen zusätzliche Vorschriften zu den Eigenmitteln der Bank sowie für den Krisenfall aus. Die Luzerner Kantonalbank verfüge bereits heute über mehr Eigenkapital als die neuen Liquiditätsvorschriften des Bundes bis spätestens 2018 verlangten, heisst es weiter.
Per Ende Juni 2013 betrug das Eigenkapital der Luzerner Kantonalbank (LUKB) 2,1 Milliarden Franken. Mit einer Gesamtkapital-Ratio von 15,7 Prozent erfüllt die Bank die seit 2013 geltenden Eigenmittelvorschriften nach Basel III.
Die SVP hatte eine Überprüfung der Staatsgarantie mit der Begründung angeregt, dass Schweizer Banken zunehmend dem Zugriff durch ausländisches Recht ausgesetzt seien. Dadurch würden die Risiken für Bürger und Steuerzahler unwägbar.