Der Berliner Rechtsanwalt Paul Vogel sieht im Kauf von Steuer-CDs einen Bruch des Steuerabkommens. Deswegen hat er Beamte aus Nordrhein-Westfalen angezeigt.

In der Schweiz liegen schon entsprechende Haftbefehle gegen die deutschen Steuerfahnder vor, schreibt die Deutsche Anwaltsvermittlung in einer Pressemitteilung. Der Anwalt hat die Anzeigen im Auftrag einer Klientin aus Norddeutschland eingereicht. Durch den Ankauf von Steuers-CDs hätten sich die Steuerbehörden und die Beamten der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) am Handel mit gestohlenen Gegenständen beteiligt, lautet der Vorwurf von Vogel.

«Ohne die offenkundig kommunizierten Zahlungsversprechen der Angezeigten hätte es keinen Datendiebstahl gegeben. Durch die Zahlungsbereitschaft (in nicht registrierten Banknoten) und Entgegennahme der CD wurde die Tat gefördert. Dies in Kenntnis der Tatsache, dass der Datenhehler den Kaufpreis sicherlich nie versteuern wird. Damit haben sich die Angezeigten auf ein kriminelles Niveau begeben und sich zu Komplizen der Kriminellen gemacht», sagt Vogel.

Vorgehen verstösst gegen Völkerrecht

Weiter kritisiert der das Vorgehen der Steuerfahnder und der Landesregierung NRW als völkerrechtswidrig. Mit ihrem Verhalten würde die Landesregierung gegen die diplomatische Rücksichtnahme unter befreundeten Staaten verstossen.

«Die Angezeigten verstossen bereits im Vorfeld gegen das Deutsch-Schweizerische Steuerabkommen und versuchen sich mit Gründen zu rechtfertigen, die das Vertragswerk auf legalem Wege garantiert hätte», so Vogel. Denn die Stimmung um das Steuerabkommen sei auch in der Schweiz langsam am kippen, hält der Strafrechtsexperte fest.

Sollte das Abkommen nicht zustande kommen, würden wiederum Steuersünder profitieren und der deutsche Staat abermals leer ausgehen. In diesem Fall würde dem deutschen Fiskus viel mehr Geld entrinnen, als einzelne Bundesländer durch den Ankauf von Steuer-CDs einnehmen.