Die Nationalbank hat ihr Reglement über Eigengeschäfte veröffentlicht. Der Text deutet an, dass die Geschäfte von Philipp Hildebrand formal korrekt waren.
Das ganze, derzeit gültige «Reglement über Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums» wurde im April 2010 eingeführt.
Unten die Ausschnitte, die in Bezug auf die Vorwürfe gegen Philipp Hildebrand relevant sind (den ganzen Text des Reglements finden Sie hier).
• Das Führen von Bankkonten, das Halten von Kassenobligationen sowie der An- und Verkauf von Devisen und fremden Noten für private Reisen wie auch für den persönlichen Erwerb von Nichtfinanzvermögen (z.B. Motorfahrzeugen, Antiquitäten) unterliegen keinen Einschränkungen.
• Unzulässig sind Eigengeschäfte, die Mitglieder des Erweiterten Direktoriums in der Absicht tätigen, nicht öffentlich bekannte Informationen auszunutzen, insbesondere über:
- die geld- und währungspolitischen Absichten der SNB;
- die Erfüllung von Aufgaben der SNB gemäss Artikel 5 NBG, oder
- Beziehungen der SNB zu Banken, anderen Finanzmarktteilnehmern oder anderen Kunden.
• Unzulässig sind das vorzeitige oder gleichzeitige Tätigen von Eigengeschäften in Kenntnis von geplanten oder beschlossenen Transaktionen der SNB (Front- und Parallelrunning).
• Die Mitglieder des Erweiterten Direktoriums treffen die nötigen Massnahmen, damit
- a) ihr Portefeuille von Aktien und sonstigen Beteiligungspapieren (ohne Papiere inländischer Banken) entweder passiv oder durch einen unabhängigen Dritten verwaltet wird, der an keine Instruktionen gebunden ist (diskretionäres Verwaltungsmandat);
- b) ihr Portefeuille an festverzinslichen, auf Schweizerfranken lautenden Schuldverschreibungen (insbesondere Anleihensobligationen und Geldmarktinstrumente) sowie Derivate auf diesen Finanzinstrumenten entweder passiv oder durch einen unabhängigen Dritten verwaltet wird, der an keine Instruktionen gebunden ist (diskretionäres Verwaltungsmandat);
- c) das Wechselkursrisiko von Guthaben und Finanzinstrumenten in fremder Währung (einschliesslich Derivate auf fremder Währung) entweder passiv oder durch einen unabhängigen Dritten verwaltet wird, der an keine Instruktionen gebunden ist (diskretionäres Verwaltungsmandat); ....
Ein Portefeuille gilt als passiv verwaltet, wenn ein Finanzinstrument während mindestens 6 Monaten gehalten wird.