Der Untergang der Credit Suisse dürfte eine weitreichende Überarbeitung des bestehenden «Too big to fail»-Dispositivs nach sich ziehen. Der Bundesrat will in seinem Bericht zur Bankenstabilität den Hebel gleich überall ansetzen. Eine ganze Reihe von Massnahmen treffen einzig die UBS, die letzte international systemrelevante Grossbank der Schweiz.
Der Bundesrat hat am Mittwoch den lange erwarteten Bericht zur Bankenstabilität veröffentlicht. Im 340-Seiten-starken Dokument werden Lücken im bestehenden Dispositiv zur Abwicklung von Grossbanken («Too big to fail») ausgemacht. Es gebe Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Regulierung, findet die Regierung.
Konkret wird ein Paket von 22 Massnahmen zur direkten Umsetzung vorgeschlagen. Sieben weitere Massnahmen sollen vertieft werden. Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit deutlich zu reduzieren, dass erneut eine systemrelevante Bank in der Schweiz in eine schwere Krise gerät und staatliche Notmassnahmen notwendig werden.
PUK-Ergebnisse einfliessen lassen
Bei der konkreten Ausgestaltung werden dabei aber noch Spielräume gesehen. Mehr als einmal wird dann darauf verwiesen, dass man die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu dem Themenkomplex einfliessen lassen will. Die PUK-Bericht wird Ende 2024 erwartet.
Der Bundesrat will die Hebel an mehreren Punkten gleichzeitig ansetzen. Das Instrumentarium der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) soll erweitert werden. Mit expliziten regulatorischen Anforderungen sollen die gute Unternehmensführung (Corporate Governance) und ein verantwortungsvolleres Risikomanagement von systemrelevanten Banken eingefordert werden.
Dazu zählen auch die klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten mit einem «Senior Managers Regime» für die Bankführung und einschränkende Bonusregelungen etwa, mit Sperrfristen und Rückforderungsklauseln.
Mehr Kompetenzen für Finma
Ob die Finma in Zukunft ihrem Wunsch gemäss eine Bussenkompetenz erhalten soll, werde noch geprüft, heisst es weiter.
Die Kapitalbasis der systemrelevanten Banken soll zudem gestärkt werden. Geplant ist ein institutsspezifischer Eigenmittel-Zuschlag, der um zukunftsgerichtete Elemente erweitert und von der Finma basierend auf Stresstests und der laufenden Aufsicht regelmässig festgelegt werden soll.
Eigenmittel und Liqidität stärken
Der Bundesrat strebt unter Abwägung der weiteren Massnahmen eine deutliche Erhöhung dieser Eigenmittelunterlegung an. Für die UBS wird die Erhöhung der Anforderungen substanziell sein. Dies, insbesondere dann, wenn die UBS die aktuelle Grösse und Struktur beibehält oder sogar wächst, heisst es.
Beim Thema Stärkung der Liquidität geht der Bericht nicht über den aktuellen Diskussionsstand hinaus. Das Potenzial zur Liquiditätsversorgung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) soll deutlich ausgebaut werden. Zudem soll die Möglichkeit für eine staatliche Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop) ins ordentliche Recht überführt werden. Die Stärkung der bankeigenen Liquiditätshaltung der systemrelevanten Banken wurde bereits per Anfang 2024 umgesetzt.
Die Abwicklungsplanung soll erweitert und die mit der Umsetzung verbundenen Rechtsrisiken weiter minimiert werden. Auch die Krisenorganisation und Zusammenarbeit der Behörden werde geprüft und wenn nötig klarer geregelt, wie es weiter heisst.
Bundesrat setzt unmittelbar auf Verordnungen
Die vorgeschlagenen Massnahmen würden sich in die internationalen Regulierungen und Instrumente einfügen, ist der Bundesrat überzeugt.
Zum Fahrplan der Umsetzung heisst es, dass in einem ersten Schritt Anpassungen in Verordnungen erfolgen sollen, die durch den Bundesrat verabschiedet werden können. Danach sollen Anpassungen auf Gesetzesstufe vorbereitet und dem Parlament unterbreitet werden.