Nach dem Ja zur Erhöhung der AHV-Rente gewinnt die alte Idee einer Steuer auf Finanztransaktionen an Zustimmung. Die Befürworter lassen sich von Wunschträumen leiten, findet finews.ch.

Die 13. AHV-Rente, zu der Volk und Stände vor drei Wochen überdeutlich Ja gesagt haben, krankt an einem Geburtsfehler: Die Initianten haben offengelassen, wer für die Zusatzkosten aufkommen soll.

Es geht nicht um Peanuts, sondern um 5 Milliarden Franken pro Jahr. Wie dieser Betrag finanziert werden soll, müssen jetzt Bundesrat und Parlament regeln.

Frankreich: 0,3 Prozent auf Handel mit Big Caps

In diesem Zusammenhang feiert die Idee einer Finanztransaktions-Steuer ihre Wiederauferstehung. Dabei handelt es sich um eine prozentual kleine Steuer auf den Umsatz von Handelsaktivitäten auf dem Kapitalmarkt.

Frankreich zum Beispiel kennt seit dem Jahr 2012 eine solche Steuer von 0,2 Prozent (seit 2020: 0,3 Prozent) auf den Handel mit Aktien grösserer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von über 1 Milliarde Euro.

Postulat aus dem Ständerat

Untersuchungen zeigen, dass das Handelsvolumen durch die Steuer spürbar abnahm. Die daraus erzielten Einnahmen waren infolgedessen deutlich tiefer als von der Regierung zunächst angenommen und budgetiert.

Vor drei Jahren forderte der Walliser Ständerat Beat Rieder (Mitte) in einem Postulat vom Bundesrat, eine neue Finanztransaktions-Steuer zur Finanzierung der AHV zu prüfen. Jetzt hegt auch die Bevölkerung offenbar Sympathien dafür.

64 Prozent Zustimmung

Gemäss einer gestern publizierten Umfrage der «NZZ am Sonntag» (Artikel bezahlpflichtig) will eine Mehrheit die Zusatzkosten «nicht aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen».

Stattdessen platzieren «64 Prozent der Befragten die Steuer in ihren Top 3». Andere Finanzierungsformen wie eine Erhöhung der AHV-Abzüge oder der Mehrwertsteuer erscheinen nicht als mehrheitsfähig.

Den «Free lunch» gibt es nicht

Die Idee ist die logische Fortsetzung dessen, was bereits der Initiative zugrunde lag: der Illusion des «Free lunch».

Wie der Bundesrat in Beantwortung des Rieder-Postulats bereits feststellte, würde sich eine Finanztransaktionssteuer im «internationalen Vermögensverwaltungs- und Depotgeschäft standortschädlich auswirken».

Weniger liquid, weniger effizient

Der Umfang des Schadens wäre von der konkreten Ausgestaltung abhängig.

Je umfassender der Kreis der betroffenen Transaktionen definiert wird, desto eher wandern mobile Vermögen und Handelsaktivitäten ins Ausland ab. Und desto weniger liquide und effizient würde der Schweizer Kapitalmarkt. Die Kapitalkosten für die Firmen würden steigen.

Export-Motor Finanzplatz

Ob am Ende dieses Abwanderungsprozesses überhaupt noch ein positives Netto übrig bliebe, darf bezweifelt werden.

Nach Pharma- und Uhrenindustrie ist der Finanzplatz nämlich der drittgrösste Schweizer Exportsektor. An ihm hängen substantielle Steuereinnahmen und Arbeitsplätze.

Kleinanleger und Pensionskassen als Leidtragende

Der potentiellen Abwanderung könnte man entgegentreten, indem man mit der neuen Steuer vor allem auf die weniger mobilen Teile des Marktgeschehens abzielt. Also vor allem auf den Schweizer Kleinanleger und vielleicht auf dessen Pensionskasse.

Spätestens an diesem Punkt erleidet die Vorstellung, dass die 13. AHV-Rente «nicht aus dem eigenen Portemonnaie» bezahlt werden muss, Schiffbruch.