Der Luzerner Vermögensverwalter Christof Strässle verrechnet seiner Klientel ein Beratungshonorar, anstatt ihr Produkte aufzuschwatzen.

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Für Christof Strässle übt die Zürcher Bahnhofstrasse noch immer eine enorme Faszination aus. Regelmässig zieht es den Stadtluzerner dahin. «Die Bahnhofstrasse ist das Epizentrum der Schweizer Bankbranche», sagt er. «Hier fühlt man ihren Puls, nimmt deren Befindlichkeit wahr wie nirgendwo anders.»

Strässle hat selber viele Jahre in diesem Biotop der Schweizer Finanzindustrie gearbeitet – sechs Jahre bei der Bank Leu, neun Jahre bei Vontobel (davon einige Jahre in New York), zuletzt jedoch war er in Luzern tätig – zehn Jahre bei der Luzerner Kantonalbank, zuständig für das Private Banking und Mitglied der Geschäftsleitung. Doch mittlerweile ist auch das vorbei.

Allzu forcierter Verkauf

Im Juni 2010 machte sich der heute 52-jährige Christof Strässle selbständig und firmiert seither als Strässle & Partner Vermögens-Engineering mit Sitz in der Stadt Luzern. Der Schritt kam nicht über Nacht oder wegen Differenzen mit seinem früheren Arbeitgeber.

Nein, sagt Strässle, es sei vielmehr eine logische Konsequenz gewesen. Im Verlauf seiner gut 25-jährigen Berufskarriere habe er festgestellt, dass sich das Privatkundengeschäft zunehmend in eine falsche Richtung entwickle: «forcierter Verkauf anstatt wohldosierter Beratung», bringt es Strässle auf den Punkt.

Beratung vom Produkt getrennt

Oder mit anderen Worten: Jeder Kundenberater sei heute einem letztlich unüberwindbaren Interessenskonflikt ausgesetzt, da er einerseits die Erwartungen seiner Klientel erfüllen und andererseits dem Ertragsdruck seines Arbeitgebers gerecht werden müsse.

Vor diesem Hintergrund plädiert Strässle für eine Beratung, die direkt vom Kunden bezahlt wird – so wie bei einem Anwalt, sagt der Luzerner. Mit einem solchen Ansatz werde die Beratung vom Produkt getrennt.

Kunden erkennen das Leistungsversprechen

«Immer mehr Anleger bevorzugen diese Variante, weil sie nicht zuletzt auch zu einem besseren Anlageresultat führt», stellt Strässle fest. «Die Kunden erkennen das Leistungsversprechen, das hinter dem bezahlten Honorar steht.»

In seiner Rolle definiert sich der Luzerner auch nicht als Bank oder Finanzberater, sondern als «Vermögensanwalt», der Privatpersonen, aber auch Family Offices, Vorsorgeeinrichtungen sowie Stiftungen in allen Finanzbelangen betreut.

Stundenhonorar oder Tagespauschale

Foto_Christof_Straessle_qEr erfasst die Bedürfnisse der Kunden, analysiert, koordiniert, erstellt Offerten und handelt mit den Banken die bestmöglichen Konditionen für seine Klientel aus. Und schliesslich setzt er die festgelegte Vermögensstrategie in Zusammenarbeit mit Dritten um.

Je nach Kunde verlangt er ein Stundenhonorar, das zwischen 250 und 350 Franken liegt, oder eine Tagespauschale von 3'000 Franken. Momentan beschäftigt Strässle zwei Personen.

Im Biotop der Schweizer Bankbranche

Er will jedoch wachsen. Darum ist auch eine Dependance in Zürich nicht ausgeschlossen – «sofern ich die passenden Leute dafür finde», meint er vielsagend. Dann wäre auch er zurück bei seinen beruflichen Wurzeln – im Biotop der Schweizer Bankbranche.