Die ASE-Betrugsaffäre war bereits 2012 and Tageslicht gekommen. Erst jetzt wurde das Urteil gegen den früheren Verwaltungsratspräsidenten vom Bundesgericht bestätigt.
Das Bundesgericht hat das Urteil gegen den Ex-Verwaltungsratspräsidenten von ASE Investment bestätigt. Er war zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten verurteilt worden. Zudem muss er gegenüber dem Staat eine Ersatzforderung von über 3,7 Millionen Franken begleichen, wie die Nachrichtenagentur «AWP» am Mittwoch unter Berufung auf das nun veröffentlichte Verdikt berichtet.
Der Manager hatte das Urteil der Vorinstanz weitergezogen und eine tiefere Strafe gefordert. Das Aargauer Obergericht habe Strafmilderungsgründe nicht ausreichend berücksichtigt, so das Argument. Die Beschwerde wurde vom Bundesgericht vollumfänglich abgewiesen. Der Mann wurde wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Geldwäscherei in Mittäterschaft und Misswirtschaft verurteilt.
Hohe Deliktsumme
ASE Investment aus dem aargauischen Fricktal hatte Investoren mit hohen Renditeversprechen angelockt und ein Schneeballsystem aufgebaut. Treibende Kraft war der Geschäftsführer, der bereits seine Freiheitsstrafe verbüsst hat.
In dem Fall wurden rund 2’500 Personen geschädigt; die Deliktsumme belief sich auf rund 170 Millionen Franken. In den Skandal war auch die Basler Kantonalbank (BKB) als Depotbank des Unternehmens verwickelt. Ein ehemaliger Kundenberater der BKB, der ASE-Kunden betreut hatte, wurde zu einer bedingte Freiheitsstrafe verurteilt.