Der Zentralschweizer Kanton hat sich zum Ziel gesetzt, sich international als Forschungszentrum für die Blockchain-Technologie zu etablieren.
In Zug ist man offenkundig vom Potenzial der Blockchain überzeugt. So will der Zuger Regierungsrat über fünf Jahre 39,35 Millionen Franken in die Aufbaukosten der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative» investieren, ein Gemeinschaftsprojekt der Universität Luzern und der Hochschule Luzern.
Damit soll das Crypto-Valley zu einem internationalen Zentrum für Blockchain-Forschung werden, wie es in einer Medienmitteilung des Kantons heisst.
An der Spitze des Wandels
«Wir glauben, dass die Blockchain-Technologie das Potenzial hat, viele Bereiche unseres Lebens zu verändern, und wir wollen sicherstellen, dass wir an der Spitze dieser Veränderung stehen», wird Finanzdirektor Heinz Tännler in der Mitteilung zitiert. Mit Blockchain Zug werde ein «innovatives Leuchtturmprojekt mit starker Ausstrahlung» lanciert. Es trage dazu bei, den Wirtschaftsstandort Zug weiter zu stärken.
Die Forschung wird sich laut Mitteilung auf technologische Aspekte, aber auch auf die Auswirkungen der Blockchain-Technologie auf Gesellschaft, Wirtschaft und Politik konzentrieren. Ziel der Initiative ist es, die Entwicklungen der Blockchain-Technologie und deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft zu antizipieren.
Internationale Vorreiterrolle
Mit dem Investment soll sichergestellt werden, dass der Kanton Zug weiterhin eine Vorreiterrolle in der Entwicklung von Blockchain-Technologien einnimmt und auch international anerkannt wird.
Die einmaligen Beiträge des Kantons an die Aufbaukosten sollen vollumfänglich aus den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer finanziert werden. Nach Ablauf der kantonalen Anschubfinanzierung soll das Projekt selbsttragend werden.
Der Kanton Zug hat vor kurzem die Transaktionslimite für Steuerzahlungen mit Bitcoin und Ether von bisher 100’000 Franken auf 1,5 Millionen Franken erhöht, wie finews.ch berichtete. Ab der zweiten Jahreshälfte 2023 wird zudem eine weitere Neuerung möglich sein: die direkte Bezahlung der Steuern mit Kryptowährungen durch Scannen des QR-Codes auf den von der Steuerverwaltung ausgestellten Einzahlungsscheinen.