Die Beziehungen der Schweiz zur EU treten seit dem Abbruch der Verhandlungen um dem Rahmenvertrag durch den Bundesrat auf der Stelle. Offenbar hat die Regierung auch wenig Hoffnung auf eine Verbesserung des frostigen Klimas zwischen Bern und Brüssel. Jetzt sollen die Börsen-Schutzmassnahmen in ordentliches Recht überführt werden.
Der Bundesrat will die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) überführen. Eine entsprechende Botschaft wurde heute verabschiedet, wie es in einer Mitteilug heisst. Dieser Schritt sei notwendig, da die Schutzmassnahme ansonsten ausser Kraft tritt.
Die EU hatte die Anerkennung der Börsenäquivalenz per Ende Juni 2019 auslaufen lassen. Dadurch wurden eigentlich Aktienhändler aus der EU vom Schweizer Handel abgeschnitten. Als Reaktion darauf hatte die Schweiz per Juli 2019 die Schutzmassnahme gegenüber der EU aktiviert.
Schutz der Börseninfrastruktur
Ziel der Massnahme sei der Schutz und Erhalt einer funktionsfähigen Schweizer Börseninfrastruktur. Damit sei zudem die Grundlage dafür geschaffen worden, dass EU-Wertpapierfirmen weiterhin Aktien von Schweizer Gesellschaften an Schweizer Börsen handeln können.
Die Massnahme wurden bereits im November 2021 einmal verlängert und gilt damit bis Ende 2025. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Zudem ist der Bundesrat verpflichtet, dem Parlament den Entwurf für eine gesetzliche Grundlage zu unterbreiten. Entsprechend wurde bereits 2021 die Vernehmlassung zur Überführung in das FinfraG gestartet. Dabei sei die Vorlage ausnahmslos positiv aufgenommen worden, schreibt der Bundesrat weiter.
Massnahme bleibt weiter temporär
Der Bundesrat betont, dass die Massnahme auch nach der Überführung in das FinfraG temporär bleibt und vorerst für eine Dauer von fünf Jahren gelten soll. Sie könne auch jederzeit deaktiviert werden.
Mit der Vorlage sollen auch weiterhin negative Auswirkungen vermieden werden, die dem Börsen-, Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz durch die fehlende Börsenäquivalenz der EU drohen.
Man sei aber weiterhin überzeugt, dass die Schweiz alle Voraussetzungen für die unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Börsenregulierung durch die EU erfüllt. Ziel des Bundesrates bleibe eine unbefristete Börsenäquivalenz.
Voraussichtlich werde sich das Parlament im zweiten Halbjahr 2022 erstmals mit der Vorlage befassen.