Weissrussland wird von der EU eine Mitverantwortung im Ukraine-Krieg zugerechnet. Auch die verschärften Sanktionen der Union gegen Russland werden übernommen und müssen nun auch vom Schweizer Finanzplatz umgesetzt werden.
Der Bundesrat hat eine Totalrevision der Massnahmen gegenüber Belarus und Russland beschlossen. Damit werden nun auch die verschärften Sanktionen übernommen, welche die EU in der vergangenen Woche gegen die beiden Länder verhängt hat.
Damit stehen 197 weitere Personen und neun Organisationen auf der Schweizer Sanktionsliste. Unter ihnen sind auch Oligarchen und führende Geschäftsleute wie etwa Dmitri Mazepin, der CEO von Uralchem, oder Andrei Melnichenko, Mehrheitsaktionär von Eurochem.
Fokus auf Finanzbereich
Für die betroffenen natürlichen Personen gälten Finanz- und Reisesanktionen. Ihre Vermögen in der Schweiz müssten gesperrt werden, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft (WBF) am Mittwoch mitteilte.
Die Sanktionen gegen Belarus treffen vor allem den Finanz- und Güterbereich. So wird verboten, öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Belarus bereitzustellen, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Auch die Schweizer Finanzdienstleister sind vom Bund gefordert: Weitere Massnahmen im Finanzbereich betreffen Wertpapiere, Darlehen sowie die Entgegennahme von Einlagen.
Drei Institute von Swift ausgeschlossen
Nicht mehr erlaubt sind auch Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank. Zudem werden diverse weissrussische Banken vom internationalen Kommunikations-Netzwerk Swift ausgeschlossen. Den Angaben der EU-Verordnung zufolge betrifft die Sanktion mit der Belagroprombank, der Bank Dabrabyt und der Entwicklungsbank der Republik Belarus drei Institute. Die Änderungen treten per (heutigem) 16. März um 12 Uhr in Kraft.
Im Güterverkehr ist vor allem die Ausfuhr von sogenannten «Dual use»-Gütern betroffen, also Geräte, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Auch Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus beitragen könnten oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors dienen, dürfen nicht mehr geliefert werden. Auch die Erbringung technischer Hilfe, die Vermittlung oder die Bereitstellung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit solchen Gütern wird untersagt.