Die FINMA hat sich zu den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen zur Finanzkrise und zur Herausgabe von UBS-Kundendaten geäussert.
Sie betont in ihrer Stellungnahme die Unabhängigkeit ihrer Entscheidfindung. Sie wird die individuelle Verantwortung der obersten früheren UBS-Organe gestützt auf die heute vorliegenden Informationen jedoch nicht erneut untersuchen.
Unter dem Vorbehalt, dass der Finanzmarktaufsicht FINMA keine bislang unbekannten Beweise für eine schwere Pflichtverletzung dieser Personen zugetragen werden, bestehe auch heute kein Anlass, ein Gewährsverfahren zu eröffnen, sollten diese Personen erneut eine leitende Funktion bei einem Beaufsichtigten übernehmen, heisst es in einer Medienmittlung vom Freitag.
Schriftlich Erklärung nötig
Die FINMA verlangt jedoch von diesen Personen eine förmliche schriftliche Erklärung, dass sie keine Kenntnisse von den nach Schweizer Aufsichtsrecht relevanten Pflichtverletzungen gehabt haben.
Sollte sich herausstellen, dass diese Erklärung unwahr ist, würde dies eine Strafverfolgung nach sich ziehen, schreibt die Behörde weiter.
Bei verschiedenen Verantwortlichen unterhalb der obersten Führungsebene hätte die FINMA bereits auf Grund der vorliegenden Informationen Anlass, ein Verfahren zu führen, und würde dies auch tun, sofern diese in den nächsten Jahren eine Gewährsposition im beaufsichtigten Sektor anstreben.