Das neue Geldwäschereigesetz des Bundes steht vor dem Aus. Nach der Abschwächung der Vorlage durch den Ständerat will die linke Ratsseite den Vorschlag nicht mehr durchwinken. Zusammen mit Gegnern aus dem rechten Lager dürfte dies die Vorlage zum Scheitern bringen – oder doch nicht?
Der Umgang der Schweiz mit der Geldwäscherei war nie einfach. Im Parlament spielt sich gerade eine weitere Episode in einer für den Finanzplatz zentralen Frage ab: Die Vorlage für ein Geldwäschereigesetz steht vor dem Aus, wie die Zeitungen des TX Verlages am Dienstag berichteten.
Nach dem Auffliegen der sogenannten Panama Papers beschloss der Bundesrat, die Schraube in der Geldwäschereibekämpfung anzuziehen und das Gesetz auf weitere Kreise auszudehnen. Die betroffenen Kreise wurden unter dem Überbegriff «Berater» zusammengefasst. Es sind dies unter anderem Anwälte und Treuhänder, welche auf dem Finanzplatz wichtige Dienstleistungen wie zum Beispiel Verträge erstellen, Transaktionen begleiten oder eben auch Firmenkonstrukte erstellen und ihn ihrer Arbeit natürlich auch Gefahr laufen, mit Geldern aus nicht koscheren Aktivitäten konfrontiert zu werden.
Unheilige Allianz zeichnet sich ab
Gemäss Vorlage des Bundesrates müssten fortan auch die Berater bei Verdacht auf Geldwäscherei Meldung erstatten, was ihren Vertretern im Parlament aber zu weit ging. In der ersten Lesung im Nationalrat wurde die Vorlage abgelehnt, und der Ständerat hat den Berater-Passus aus der Vorlage gestrichen.
Genau diese Streichung dürfte nun zum definitiven Nein auch im Nationalrat führen, wie die TX Medien berichten. Denn für die Ratslinke ist genau dieser Passus der Kern und wahre Grund für die Vorlage. Wenn er also gestrichen würde, gibt es aus ihrer Sicht keinen Grund mehr, den Gesetzestext zu unterstützen.
Last-Minute-Änderungen?
Da die SVP sowieso gegen die Verschärfung der Bestimmungen votiert, könnte sich im Bundeshaus wieder einmal eine unheilige Allianz bilden und das Vorhaben bachab schicken.
Offenbar gibt es aber noch eine Möglichkeit, wie der Verschärfung trotzdem noch zum Durchbruch verholfen werden kann. So könnte der Rat die Vorlage an die Rechtskommission überweisen, um eine Anpassung zu erwirken. Die Verwaltung hat drei Optionen für den Beraterstatus ausgearbeitet, um doch noch eine Ja zu ermöglichen. Dem Vernehmen nach möchte die Regierung das Gesetz durchbringen, da sonst weiterer Reputationsschaden für den Finanzplatz droht.