Der 20-Milliarden-Hilfskredit des Bundes ist bald aufgebraucht. Das unbürokratische Vorgehen lädt auch Betrüger ein. Der Bundesrat will dagegen nun stärker vorgehen – und die Hilfe verdoppeln.

Per 2. April haben die Schweizer Banken insgesamt 76'034 Kreditvereinbarungen mit einem Volumen von rund 14,3 Milliarden Franken abgeschlossen. Die letzten Tage hätten darum gezeigt, dass die unbürokratische und rasche Abwicklung über die Banken und auch Postfinance gut funktioniere, teilte der Bundesrat am Freitag mit.

Diese Art von Kreditvergabe berge jedoch ein gewisses Missbrauchspotenzial, hiess es. Dem wolle der Bundesrat entschieden entgegentreten. Tatsächlich hört man von verschiedene Banken über unvollständig und fehlerhaft ausgefüllte Antragsformulare wie auch von den beschränkten Möglichkeiten, die Angaben auf ihre Echtheit wie auch die entsprechenden Unternehmen auf ihre Bonität zu überprüfen.

Verschärfung der Strafbestimmungen

Die Massnahmen des Bundesrates beinhalten nun, dass die zentrale Stelle der Bürgschaftsorganisationen sämtliche COVID-19-Kreditvereinbarungen auf Einhaltung elementarer Voraussetzungen sowie auf Mehrfachbeanspruchung von Krediten überprüft. Zu unrecht oder mehrfach beantragte Kredite würden rasch rückgängig gemacht.

Zusätzlich ist das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, dem Bundesrat umgehend mögliche Optionen zur Verschärfung der Straf- und Haftungsbestimmungen in der Solidarbürgschaftsverordnung zu unterbreiten. Neben den kreditbeantragenden Unternehmen sollen auch zuständige Organe und damit die dahinterstehenden natürlichen Personen belangt werden können.

Dessen ungeachtet will der Bundesrat das garantierte Bürgschaftsvolumen um weitere 20 auf 40 Milliarden Franken erhöhen. Dies sei beim Parlament beantragt worden. 10 Milliarden davon würden der Finanzdelegation, die am 7. April 2020 tagt, als dringlich beantragt.