Bankunterlagen zu Finanzinformationen über Parteien und Massenorganisationen der früheren DDR hat die Schweiz nun den deutschen Behörden übergeben.
Die Unterlagen wurden am Mittwoch vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) an die deutsche Botschaft in Bern übergeben.
Sieben Jahre lang half nun die Schweiz, illegale Finanzflüsse mit Schweizer Banken vor und nach der Deutschen Wende aufzuarbeiten.
Zunächst wenig Erfolg
Seit 2003 kooperierten die beiden Staaten auf diesem Gebiet. Sie untersuchten Finanzflüsse von Tarnfirmen von staatlichen und parteieigenen Stellen der ehemaligen DDR.
Der Rechtshilfeweg erwies sich dabei aber als sehr steinig und teilweise nicht erfolgreich, da in vielen Fällen die Frist zur Aufbewahrung der Bankunterlagen abgelaufen war.
56 Kundenbeziehungen aufgedeckt
Im Oktober 2007 entschied der Bundesrat, einem Gesuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu entsprechen und bei mehreren Banken eine Untersuchung einzuleiten.
Daraufhin wurden 14 Banken aufgefordert, Nachforschungen zu Kontoverbindungen und Transaktionen von Personen anzustellen, die rechtswidriger Handlungen verdächtigt wurden.
Beweismittel für Gerichtsverfahren
Laut Communiqué des EDA haben acht Banken insgesamt 56 Kundenbeziehungen gemeldet. Diese Dossiers wurden nun an Deutschland übergeben. Die Unterlagen können nun in Deutschland als Beweismittel für Gerichtsverfahren verwendet werden.