Die Finma ist seit einiger Zeit einer wachsenden Kritik ausgesetzt. Darum will der Bundesrat nun die Aufgabenteilung beim Bund verfeinern.
Die am Tag der Arbeit eröffnete Vernehmlassung zu einer neuen Verordnung im Finanzmarktaufsichtgesetz stellt eine klarere Definition der Aufgaben der Finma als Aufsichtbehörde und der gesetzgeberischen Verantwortlichkeiten des Finanzdepartements (EFD) in Aussicht.
Dabei verspricht der Bundesrat, dass die Verordnung keine Revolution bedeuten wird: «Die heutigen Regulierungsinstrumente der Finma bleiben unverändert und die Unabhängigkeit der Finma wird nicht in Frage gestellt», schreibt das Finanzdepartment in einer Mitteilung. «Der Bundesrat will mit der neuen Verordnung sicherstellen, dass die Finma ihre wichtige Rolle weiterhin erfolgreich wahrnehmen kann.»
Frage der Gewaltentrennung
Der Entwurf geht auf mehrere parlamentarische Interventionen zurück, die letztlich alle bemängelten, dass die Aufsichtsbehörde Finma mittels Rundschreiben selber Regeln festgelegt habe. Diese Rolle aber, so lautete die Kritik, stehe der Finma nicht zu.
Martin Landolt, ein Vertreter der bürgerlichen BDP, forderte den Bundesrat deshalb auf, die Kompetenzen der Finma und des EFD genauer zu definieren. In einem Bericht der Zeitung «Der Bund» erklärte er nun, dass die jetzt vorgeschlagene Verordnung «ein Schritt in die richtige Richtung» sei. Es gehe in dieser Frage letztlich um die Gewaltentrennung.
Konkretisierung der Grundsätze
Gemäss Mitteilung des Bundes konkretisiert die neue Verordnung die Voraussetzungen, die Grundsätze und den Prozess für Regulierungen der Finma. Namentlich hält sie fest, wie die Verhältnismässigkeit, die Differenzierung und die internationalen Standards bei der Regulierungstätigkeit zu berücksichtigen sind. Weiter erläutert die Verordnung die Grundzüge der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches von Finma und EFD.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. August 2019 und die Verordnung tritt frühestens per 1. Januar 2020 in Kraft.