Die beiden Schweizer Grossbanken müssen die neuen Eigenmittelanforderungen der Bankenkommission bis im Jahr 2013 umgesetzt haben.

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat sich mit den beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse auf eine Erhöhung und Ergänzung des bestehenden Eigenmittel-Regimes geeinigt. Die neuen Eigenmittelanforderungen wurden von der EBK am 20. November 2008 gegenüber beiden Grossbanken in Form einer Verfügung festgelegt. Sie sind nach Massgabe der erzielbaren Gewinne bis im Jahr 2013 zu erfüllen. Der Link zur EBK.