Die Aktionäre des Finanzproduktanbieters sollen die Vergütungen bereits für das nachfolgende Geschäftsjahr genehmigen.

Leonteq wird an der kommenden Generalsversammlung eine Reihe von Statutenänderungen vornehmen. Wie der Spezialist für Strukturierte Produkte am Mittwoch mitteilte, müssen die Veränderungen im Hinblick auf die Umsetzung der Minder-Initiative vorgenommen werden. Die sogenannte VegüV, die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften, ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Leonteq setzt diese nun bereits in diesem Jahr um.

Leonteq will den Aktionären vorschlagen, die maximalen Gesamtbezüge der Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat für das nachfolgende Geschäftsjahr zu genehmigen. Dies entspreche dem prospektiven Ansatz. Für das Jahr 2014 wird Leonteq eine konsultative Abstimmung durchführen.

Aktienkapital soll erhöht werden

Des weiteren will das Unternehmen weiteres genehmigtes Aktienkapital von bis zu 2,6 Millionen Franken schaffen, was 1,3 Millionen Namenaktien entspricht.

Dadurch würde der Verwaltungsrat ermächtigt, das Aktienkapital innerhalb von zwei Jahren bis zum entsprechenden Betrag zu erhöhen. Ziel sei, im Bedarfsfall weiteres Wachstum zu finanzieren und die Liquidität der Aktie zu erhöhen. Unternehmenszukäufe seien aber nicht geplant.