Am Montag muss sich die UBS wegen Steuervergehen vor einem Gericht in Miami verantworten. Dies entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Während die Schweiz mit geradezu notorischer Penetranz als Hort krimineller Finanzaktivitäten gebrandmarkt wird, schaffen es anderen Zentren, sich schadlos zu halten.

Miami

Miami gehört zweifelsohne dazu. Eigentlich bestreitet niemand, dass der Finanzplatz in Florida vorwiegend von der Steuerflucht und dem Drogenhandel aus Südamerika lebt. Dafür bieten zahlreiche mehr oder weniger dubiose Finanzinstitute eine Vielzahl von Offshore-Strukturen an (vgl. weiter unten). Trotzdem steht diese Drehscheibe kaum im Zentrum irgendwelcher Schlagzeilen oder gar amtlicher Ermittlungen.

Pure Nachlässigkeit

Damit ist auch klar, dass nicht überall mit offenen Karten gespielt wird, sondern, dass die Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität mancher Regierungen stets nach eigenen wirtschaftspolitischen und strategischen Überlegungen erfolgt.

Zwar sind Steuerhinterziehung und Geldwäscherei eigentlich überall auf der Welt strafbar, doch nicht einmal schwere Delikte werden an manchen Orten im Ausland entschieden bekämpft. Während die entsprechenden Standards zur Bekämpfung dieser Art von Kriminalität zwar internationalen Charakter haben und sich die Schweiz auch peinlichst genau daran halt, gehen viele bekannte Finanzzentren entweder aus purer Nachlässigkeit oder dann eben gezielt nicht dagegen vor.

Beliebte Trusts

Gerade angelsächsischen Raum ist es über Trusts immer noch gut möglich, die Identität eines Vermögensbesitzers zu verschleiern und dadurch auch Steuern zu hinterziehen. Diese juristischen Konstrukte kennen nur ganz rudimentär eine Rechtspersönlichkeit, was aber nicht ausreicht, den eigentlichen wirtschaftlich Berechtigten («beneficial owner») zu definieren. So lässt sich denn auch das Geld vortrefflich hinterzehen.

In Miami selber bieten die dort ansässigen Finanzhäuser unterschiedliche Strukturen, um dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen. Und ohne, dass die US-Behörden dagegen aktiv würden.

Wer sich in den einschlägigen Kreisen etwas umhört, erhält vor allem folgende Angebote:

«Amerikanische Strukturen»

• Beinhaltet die Gründung amerikanischer Schein- oder Briefkastenfirmen in steuerfreundlichen und regulierungsarmen Bundesstaaten wie Florida, Nevada oder Delaware, verbunden mit einem Nummernkonto und nachgelagerten Firmenkundenbeziehungen.

«Europäische Strukturen»

• Beinhaltet verschiedene untereinander verbundene Bankkonten, die teils offshore und teils onshore (namentlich für europäische Finanztransaktionen) angelegt sind, wobei die Bankverbindungen dann über steuerfreundliche Jurisdiktionen wie die Kanalinseln, Luxemburg, Belgien, Irland, oder Zypern laufen.

«Offshore Strukturen»

• Beinhaltet 100-prozentige Offshore-Lösungen mit Rechtssubjekten wie Trusts, Stiftungen und anderen Investmentvehikeln in Steuerparadiesen wie Anguilla, Belize, British-Virgin-Islands, Cayman-Islands, etc.), ohne dass bei der Eröffnung der Geschäftsbeziehung der eigentliche Kontoinhaber respektive wirtschaftlich Berechtigte identifiziert würde.

«Offshore Dienstleistungen»

• Beinhaltet nur einzelne Services rund ums Offshore-Banking, wie Briefkastenfirma, Postaufbewahrung, Telefon- und Telefax-Dienste für Dritte, virtuelle Büros, Zahlungsverkehr im Auftragsverhältnis, Online-Banking, Zahlungs-Plattform für Transaktionen (Kunst, Medikamente, Luxusgüter), um Geld in den Kapitalkreislauf zurückzuführen.