Gegen das Finanzdienstleistungsgesetz Fidleg formiert sich Widerstand der Inlandbanken. Der Vorwurf: Die Regulierung schafft Wettbewerbsvorteile für die international tätigen Institute.

In Bern ist das neue Finanzdienstleistungsgesetz Fidleg in Arbeit. Es sieht verschiedene Massnahmen für einen besseren Kundenschutz vor. Fidleg wird sich eng an die neuen EU-Richtlinien für die Märkte von Finanzinstrumenten lehnen, die zurzeit im Rahmen von Mifid II überarbeitet werden.

Dieses Fidleg stösst bei Inlandbanken auf Kritik. Diese äussert Beat Oberlin, Chef der Basellandschaftlichen Kantonalbank und Mitglied der Expertengruppe «Finanzmarktstrategie» des Bundesrats in der «Basler Zeitung».

Beweislast liegt bei Banken

Die Übernahme der nach angelsächsischem Recht geprägten Mifid-Regeln im Fidleg sei mit dem Schweizerischen Rechtssystem nicht kompatibel, sagt er. Mifid erlaube im Prinzip alles, was nicht explizit verboten sei. Bei Fidleg sei es genau umgekehrt.

Fidleg auferlegt den Banken eine Unmenge von neuen Regulierungen, deren Einhaltung die Banken genau protokollieren müssen, wie zum Beispiel Kundengespräche. «Die Banken müssen beweisen, dass sie den Kunden richtig beraten haben».

Darum müssten die Banken einen Formalismus schaffen, um sich abzusichern. Zudem erhalte der Bankenombudsmann mehr Macht mit gewissen richterlichen Kompentenzen. Dies decke sich überhaupt nicht mit dem Schweizerischen Rechtsverständnis, so Oberlin.

Fidleg ans Geschäftsmodell anpassen

«Überhaupt ist Fidleg vom Geist des totalen Misstrauens gegenüber Banken geprägt». Oberlin will sich in der Expertengruppe dafür einsetzen, für Inlandbanken vernünftigere Lösungen zu finden, nämlich Regeln, die dem Geschäftsmodell angepasst seien.

Das Problem ist für Oberlin die Einheitlichkeit der Regeln, die für Grossbanken und Privatbanken mit Auslandaktivitäten einen Wettbewerbsvorteil schafften. «Die Umsetzung von internationalen Regeln ist mit Kosten verbunden, die für mittlere und kleine Inlandbanken kaum tragbar sind.»

Eine Art «Fidleg light»

Grossbanken sähen das entspannter. Für die global ausgerichteten Banken dürfe es kein Wenn und Aber geben bei der Anwendung internationaler Regeln. «Aber bei einer national ausgerichteten Bank, die im Ausland keine Niederlassung hat, sollte es möglich sein, andere Standards anzuwenden.» Oberlin nennt als Beispiel die Liquiditätsvorschriften.

Fatca sei ein gutes Beispiel, dass es auch anders ginge. Banken, die weniger als 2 Prozent ihrer Gelder ausserhalb der EU hätten, müssten nur eine Art «Fatca light» anwenden, die mit deutlich weniger Aufwand verbunden sei.