Die von Ethos und acht Schweizer Pensionskassen bei den fünf grössten Unternehmen gestellten Aktionärsanträge waren erfolgreich.

Vier der fünf Unternehmen (ABB, Credit Suisse Group, Nestlé und UBS) unterziehen fortan die Vergütungen einer Abstimmung der Aktionärinnen und Aktionäre. Bei diesen Unternehmen konnte die Stiftung Ethos den Say-on-Pay-Antrag zurückziehen. Einzig der Pharma-Konzern Novartis ging nicht auf das Aktionärsanliegen ein und empfahl, den Aktionärsantrag abzulehnen. Allerdings stimmten 31 Prozent der Novartis-Aktionäre für den Ethos-Antrag.

Die Generalversammlungen von ABB, Credit Suisse Group, Nestlé und UBS konnten über den Vergütungsbericht oder das Vergütungssystem abstimmen. Ethos befand für alle vier Unternehmen, dass die Transparenz und die Struktur deren Vergütungssysteme nicht der internationalen Best Practice entsprechen.

An den Generalversammlungen folgten zwischen acht und vierzehn Prozent der Stimmen Ethos und waren nicht bereit, dem Vergütungsbericht oder Vergütungssystem zuzustimmen. Auch dieses Resultat wurde von den Verwaltungsräten als Zeichen verstanden: Einige stellen bereits Verbesserungen des Vergütungssystems in Aussicht.