Der künftige CEO der Luzerner Kantonalbank darf nicht mehr als als das dreifache Gehalt eines Mitglieds der Luzerner Regierung erhalten. Dies verlangt der Kantonsrat in einem Vorstoss.
Wie viel ist zu viel? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Luzerner Kantonsrat an seiner Sitzung vom Dienstag. Es ging um die Löhne der Geschäftsleitungsmitglieder von Organisationen, an denen der Kanton eine Mehrheit hält. Dazu zählt auch die Luzerner Kantonalbank.
Für das Parlament liegt die Grenze beim dreifachen Gehalt eines Regierungsratsmitgliedes. Der Kantonsrat erklärte ein entsprechendes Postulat von Michael Kurmann (Mitte) mit 101 zu 7 Stimmen für erhelblich.
Das dreifache Gehalt eines Luzerner Regierungsrates entspricht aktuell rund 850'000 Franken. Der derzeitige CEO der Luzerner Kantonalbank, Daniel Salzmann, liegt mit einer Entschädigung von gut einer Millionen Franken klar drüber.
Salzmann muss keine Abstriche bei der Vergütung befürchten. Die Regelung soll für künftige Besetzungen gelten: Das heisst, der Lohndeckel kommt erst beim Nachfolger von Salzmann ins Spiel.
Der Ball liegt nun beim Luzerner Regierungsrat. Dieser erklärte, er wolle den Vorstoss bei der nächsten Überarbeitung der Eignerstrategie berücksichtigen.