Der Bundesrat will das Risiko einer Bankenkrise für den Staat und Bürger minimieren. Eine Reihe der geplanten Massnahmen wirken dabei wie eine «Lex-UBS».
«Oberstes Ziel unserer Überlegungen ist es, eine erneut Krise zu vermeiden, und die Risiken für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren», sagte Bundesrätin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter am Mittwoch an einer Medienkonferenz zum mit Spannung erwarteten Bericht zur Bankenstabilität.
Mit den Massnahmen sollen die Anforderungen an die Eigenkapital-Ausstattung, je nach Grösse, Komplexität und Konzernstruktur festgelegt werden. «Je grösser und komplexer eine Bank ist, desto grösser muss das Eigenkapital sein», hiess es weiter. Insbesondere die vorgeschlagene Regelungen zu internationalen Tochtergesellschaften und der dafür nötigen Eigenkapitalausstattung dürften die UBS betreffen.
«Die UBS ist die einzige global tätige systemrelevante Bank der Schweiz», sagte Keller-Sutter. «Sie muss entscheiden, wie sie sich aufstellen will.»
Boni müssen gestrichen werden können
Der Zusammenbruch der Credit Suisse (CS) habe klar gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Neben der Forderung nach mehr Eigenkapital enthalten die Massnahmen auch Vorschläge für bessere Liquiditätsausstattung, Schutz gegen Managementversagen und Bonus-Exzesse. «Es braucht mehr Liquidität bei den Banken, bei der SNB und im schlimmsten Fall eine staatliche Liquiditätssicherung.»
Mit Blick auf die Boni sollen Fehlanreize beseitigt und die Risikoneigung verringert werden. «Boni müssen gestrichen und auch rückwirkend zurückgefordert werden können.»
Verstaatlichung gar nicht erst diskutiert
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) soll erweiterte Aufsichts- und Interventionsmöglichkeiten erhalten und auch transparenter etwa über Enforcement-Massnahmen informieren können. Im Krisenfall muss auch die Abwicklung eines Instituts möglich sein, wobei die Risiken beherrschbar bleiben müssen.
Über einen Mechanismus für eine Verstaatlichung habe man nicht diskutiert. Keller-Sutter hält es auch für kontraproduktiv zu signalisieren, dass Banken am Ende immer auf eine staatlichen Rettung vertrauen können.
Abwicklung muss möglich sein
Bei der Abwicklungsplanung müssen eine Sanierung oder Liquidierung möglich, durchführbar und glaubhaft sein.
Rückblickend verteidigt die Finanzministerin die Notübernahme der CS durch die UBS. «Ich bin immer noch der Meinung, dass die Übernahme die einzige Möglichkeit war. Das lag an den Umständen und den bestehenden Unsicherheiten.» Eine Sanierung wäre für die Steuerzahler ein erhebliches Risiko gewesen. «Mit der Übernahme hatten wir faktisch eine Sanierung durch die UBS.»
Gehälter «irritieren»
Gefragt nach den jüngsten Nachrichten zu den Managementvergütungen und den geplanten Aktienrückkaufprogrammen bei der UBS betonte die Finanzministerin, dass die UBS ist eine private Gesellschaft ist und über Aktienrückkäufe entscheidet. Auch beim Gehalt sieht sie die Aktionärinnen und Aktionäre der Bank in der Verantwortung.
«Das hat mich aber schon irritiert, und die Gehaltshöhen beschäftigen mich. Man hat gesehen, dass wieder Löhne gezahlt werden, welche die Vorstellungskraft der normalen Bürger übersteigen. Stossend ist es dann, wenn die Leistung nicht stimmt.»