Schwerreiche Osteuropäer, die von einem ehemaligen Private Banker der Credit Suisse betrogen wurden, gehen weltweit gegen die Grossbank vor. Nun gibt es in Genf eine wichtige Entwicklung in der Affäre.
Der bekannte Genfer Staatsanwalt Yves Bertossa hat seine Geldwäscherei-Ermittlungen im Fall eines betrügerischen vormaligen Angestellten der Credit Suisse (CS) eingestellt.
Wie die Agentur «Bloomberg» am Dienstag berichtete, hat Bertossa die Parteien in dem Verfahren informiert, dass er keine Indizien für Geldwäscherei-Vergehen habe feststellen können – weder bei der Grossbank noch beim verurteilten und inzwischen verstorbenen Ex-CS-Banker Patrice Lescaudron.
Betrogener doppelte nach
Die Genfer Ermittlungen hatten zuvor wie ein Damoklesschwert über der CS und der UBS gehangen; das neue Mutterhaus der CS hatte deren umfangreiche Rechtsstreitigkeiten mit der Übernahme vom März 2023 «geerbt». Die Banken wollten sich gegenüber der Agentur nicht zum Entscheid des Staatsanwalts äussern.
Bertossa hatte bereits vor Jahren ein neuerliches Strafverfahren sowohl gegen Lescaudron, der sich im Jahr 2020 das Leben genommen hatte, wie auch gegen die CS eröffnet. Er verdächtige das Institut unter anderem der Geldwäscherei und organisatorischer Mängel, die mutmasslich zu Straftaten geführt hätten.
Milliardär will in Berufung
Im Jahr 2021 doppelten der von Lescaudron um Hunderte Millionen geprellte georgische Milliardär Bidzina Iwanishvili nach und reichten eine bereits bestehende Strafanzeige gegen die CS neu ein. In der Folge wurden auch hochrangige CS-Banker in Genf nochmals zum auf die Zeit nach der Finanzkrise zurückreichenden Fall einvernommen.
Iwanishvili will nun gegen den Entscheid, die Ermittlungen zu schliessen, in Berufung gehen. Somit ist für die Juristen der UBS noch immer kein Strich unter den Komplex gezogen. Dies auch deshalb, weil anderswo auf der Welt noch Verhandlungen laufen.
Happige Urteile in Singapur und auf den Bermuda-Inseln
So erlitt die Grossbank vergangenen November in Singapur eine Niederlage, also dort ein Gericht entschied, dass die UBS die zuvor Ivanishvili zugesprochene Entschädigung inklusive Zinsen zu hinterlegen habe.
Die Rede ist hier von 770 Millionen Dollar; auf den Bermuda-Inseln war schon zuvor eine CS-Tochterfirma in erster Instanz zur Zahlung von rund 600 Millionen Dollar an den georgischen Kläger verdonnert worden.