Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS beschäftigt die Gerichte. Auch in der Schweiz sind Klagen hängig. Eine Schweizer Klage stösst nun bei ehemaligen CS-Aktionären auf grosses Echo.
Die Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS sorgt in Aktionärskreisen weiterhin für Unmut. Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SAV) kündigte deshalb im Juli an, eine Klage zur Entschädigung Klage zur Entschädigung ehemaliger CS-Aktionäre einzureichen. Die Musterklage gegen die UBS stösst inzwischen auf grosses Interesse.
Der SAV will das Umtauschverhältnis im Rahmen der Übernahme der CS durch die UBS gerichtlich überprüfen lassen. In Rekordzeit sei es gelungen, eine Anmeldungsplattform für ehemalige CS-Aktionärinnen und -Aktionäre zu schaffen, über die sie sich der Klage auf Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach Art. 105 des Fusionsgesetzes (FusG) anschliessen können, teilt der SASV mit.
Innerhalb einer Woche haben sich bereits über 500 Aktionärinnen und Aktionäre der Klage angeschlossen, wie aus einer Medienmitteilung vom Donnerstagabend hervorgeht.
Die Anmeldefrist für den Beitritt zur Klage sei nun bis zum 14. August verlängert worden, heisst es. Teilnehmende Aktionärinnen und Aktionäre werden von Niedermann Rechtsanwälte aus Zürich vertreten. Eine Garantie, dass die Aktionäre am Ende mehr erhalten, gebe es «trotz des stossenden Vorgehens der UBS allerdings nicht».