Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS sorgt auch in Aktionärskreisen weiterhin für Unmut. Eine Verfechterin von Aktionärsrechten will nun Klage einreichen.
Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) plant eine Klage zur Entschädigung ehemaliger Aktionäre der Credit Suisse (CS). «Aufgrund der grossen Anzahl von Anfragen hat sich der Schweizerische Anlegerschutzverein entschlossen, eine Klage nach Artikel 105 des Fusionsgesetzes (FusG) zu koordinieren», heisst es auf der Homepage der Organisation, die von der früheren Managerin und heutigen Privatinvestorin Gisèle Vlietstra initiiert worden ist.
Ausgleichszahlung erstreiten
Gestützt auf das Fusionsgesetz soll eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses verlangt werden, um allenfalls eine angemessene Entschädigung zu erreichen. «Ziel ist es, für die Aktionäre der Credit Suisse eine Ausgleichszahlung in bar zu erstreiten, die dem Wert zwischen dem vom Fusionsvertrag festgesetzten und dem vom Gericht bestimmten Aktienkurs entspricht», so der Verein.
Der SASV teilte weiter mit, dass sich Aktionärinnen und Aktionäre bis zum 4. August melden können, um der Klage beizutreten. Die Frist für die Klageeinreichung läuft am 14. August ab. Die Kosten der Klage werden von den Beteiligten anteilsmässig getragen, dürften aber wegen der Synergieeffekte relativ tief ausfallen, heisst es weiter. Der SASV koordiniert die Klage kostenlos.