Die Finanzaufsicht gewährt der neuen Megabank UBS umfangreiche Fristen beim Aufbau von Eigenmitteln. Doch in einem wichtigen Punkt bleibt die Behörde hart.
In einem Communiqué hat auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) den am heutigen Montag erfolgten rechtlichen Vollzug der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS gewürdigt. Dieser bringe Klarheit und Stabilität für die beiden Banken, deren Kundinnen und Kunden sowie den Finanzplatz.
Ebenfalls begrüsst die Behörde die strategische Stossrichtung der UBS, die einen raschen Risikoabbau im Investment Banking vorsieht. Wie auch finews.ch berichtete, hatte die Grossbank vergangene Woche Garantien von 9 Milliarden Franken gegen mögliche Verluste auf CS-Investmentbank-Anlagen vertraglich abgesichert.
«Angemessenen Übergangszeit»
Auch die Finma ist der UBS erneut weit entgegen gekommen. Wie bereits berichtet, werden die höheren Eigenmittel-Anforderungen gemäss der Too-big-to-fail-Regulierung für die neue Megabank erst nach einer «angemessenen Übergangszeit» vollständig gelten. Der dafür nötige Kapitalaufbau wird ab Ende 2025 schrittweise geschehen und bis spätestens Anfang 2030 abgeschlossen sein, so die Finma am Montag. Abzusehen ist, dass die Anforderungen bis dahin wesentlich ansteigen werden.
Hinsichtlich der Sicherung von Liquiditäts-Risiken geben sich die Aufseher weniger kulant. Punkto Liquidität wird die Finma noch in diesem Jahr institutsspezifische Zusatzanforderungen für die fusionierte Grossbank festlegen, wie auch für die anderen verbleibenden drei systemrelevanten Banken. Diese seien im Einklang mit der revidierten gesetzlichen Grundlage ab dem 1. Januar 2024 zu erfüllen, wie es weiter hiess.
Das Datum ist nicht neu, entspricht es doch der Übergangsfrist, das den Schweizer Grossbanken auf die neue Liquiditätsverordnung vom Jahr 2020 hin gewährt worden ist.
SNB will Depositen-Abzüge einschränken
Dazu macht man sich auch bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) Gedanken, die der CS in Liquditätsengpass vom März mit Hunderten Milliarden Franken beispringen musste. Wie SNB-Präsident Thomas Jordan jüngst gegenüber der Schweizer «SonntagsZeitung» (Artikel bezahlpflichtig) ausführte, soll ein wesentlicher Teil der Depositen bei Banken künftig mit Kündigungsfristen versehen oder auf Termin gehalten werden.
Das ist Zukunftsmusik und kontrastiert mit den Altlasten, welche von der skandalträchtigen CS zur UBS hinüberwechseln. So werden Massnahmen aus Enforcement-Verfahren der Finma auch bei der UBS umgesetzt, allerdings justiert auf die neue Organisationsform. An Verfahren gegen natürliche Personen wird in jedem Fall festgehalten, auch aus dem juristischen Kontext heraus. Zu erinnern ist hier etwa an das Verfahren gegen drei in die «Spygate»-Affäre bei der CS verwickelte Personen, das noch nicht abgeschlossen ist.
Für die Finma wiederum bietet die CS-Übernahme eine selten Gelegenheit, Ressourcen zu bündeln, wie aus der Mitteilung weiter hervorging. Die Aufsicht wird die Teams, die bisher für die UBS und die CS zur Verfügung standen, nun voll für die intensive Aufsicht der einen fusionierten Grossbank einsetzen. Die Rede ist von zehn Personen, welche die Megabank in Vollzeit überwachen. Sie werden dabei sekundiert von Spezialisten-Teams sowie von externen Prüfern.