Die UBS kann ihre Vereinbarung mit der Schweizer Regierung über Verlustgarantien im Rahmen der staatlich organisierten Übernahme der Credit Suisse demnächst abschliessen. Die Details dazu stehen in einem Papier zuhanden der US-Börsenaufsicht.
Mit der Übernahme der angeschlagenen Credit Suisse auf Geheiss der Schweizer Regierung stimmte die UBS einer Vereinbarung zu, wonach der Bund bis zu neun Milliarden Franken an Verlusten im Zusammenhang mit der Credit Suisse übernimmt. Die ersten fünf Milliarden an Verlusten musste demnach indessen die UBS selber schultern.
Diese Vereinbarung, die eines der letzten Teile des Puzzles ist, das für die Übernahme vervollständigt werden muss, soll laut einem Bericht von «Reuters» morgen abgeschlossen werden.
«Die UBS Group AG geht davon aus, dass das Loss Protection Agreement bis zum 7. Juni abgeschlossen sein wird», heisst es in einer Eingabe an die US Securities and Exchange Commission (SEC), die es ihr ermöglicht, die Übernahme durchzuführen.
Weitere Verlustbegrenzung
Verluste über 14 Milliarden Franken, die in der Sonderverordnung zur Fusion nicht enthalten sind, «bedürfen einer separaten Rechtsgrundlage in Form einer parlamentarischen Genehmigung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sowie des Verpflichtungskredits», heisst es im SEC-Filing.
Wie finews.ch berichtete, will die UBS die formelle Übernahme der Credit Suisse am 12. Juni abschliessen, sofern die Registrierungserklärung von der Securities and Exchange Commission (SEC) für wirksam erklärt wird und UBS die verbleibenden Abschlussbedingungen erfüllt oder darauf verzichtet.
Rückzug von der Börse
Die Aktien werden dann an der SIX Swiss Exchance und der New York Stock Exchange dekotiert.
Der Abschluss der Transaktion ist sehr komplex. Deshalb erwägt die UBS laut weiteren Berichten von finews.ch eine Verschiebung der Präsentation des nächsten Quartalsergebnisses.