Die Finanzaufsicht hat die Dornhii Stiftung und deren Gründer Dadvan Yousef sanktioniert. Die Vorwürfe gegen den einst umschwärmten Krypto-Jungunternehmer sind happig.
Das Sündenregister, das die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zum Enforcement-Verfahren gegen die Dornhii Stiftung und deren Gründer auflistete, ist lang: Die Stiftung, die digitale Token an Privatpersonen verkaufte, sei unerlaubt als Wertpapierhaus und als Finanzintermediärin tätig gewesen. Der Stiftungsgründer habe als Privatperson unerlaubt Publikumseinlagen entgegengenommen. Er habe sich zudem während der Untersuchung nicht an die Unterlassungsanweisung gehalten, sondern seine Aktivitäten weitergeführt.
Und weiter: sowohl die Dohrnii Stiftung als auch ihr Gründer seien neben ihren unerlaubten Tätigkeiten ihrer Auskunftspflicht gegenüber der Finma während der Untersuchung teilweise nicht nachgekommen
Berner Staatsanwaltschaft startet Verfahren
Die Dohrnii Stiftung und der Stiftungsgründer haben damit aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt, resümierte die Behörde in dem Bericht. Für den einst von Publikationen wie dem amerikanischen Magazin «Forbes» oder der Schweizer «NZZ» als Krypto-Wunderkind Dadvan Yousef gefeierten Stiftungsgründer ist dies wohl ein neuer Tiefpunkt.
Yousef war als Flüchtling aus dem Irak im Alter von drei Jahren in der Schweiz angekommen und hatte es nach eigenen Angaben mit nur 21 zum Krypto-Milliardär gebracht. Gegenüber Yousef hat die Finma nun eine Unterlassungsanweisung ausgesprochen: der Betroffene wird «ermahnt», keine weiteren bewilligungspflichtigen Tätigkeiten im Finanzwesen mehr auszuüben, und Anleger werden vor ihm gewarnt. Die Ermahnung bleibt für die Dauer von fünf Jahren auf der Webseite der Aufsicht veröffentlicht.
Der Entscheid ist allerdings nicht rechtskräftig und kann von den Parteien beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Wie das Schweizer Fernsehen «SRF» kürzlich berichtete, hat die Berner Staatsanwaltschaft ihrerseits Anfang Mai eine Strafuntersuchung gegen Yousef eröffnet. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Sender. Der Verdacht lautet auf mehrfachen gewerbsmässigen Betrug, teilweise eventuell Veruntreuung sowie teilweise eventuell ungetreue Geschäftsbesorgung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Stiftung geht in den Konkurs
Über die Dohrnii Stiftung hat die Einzelrichterin am Kantonsgericht Zug infolge Überschuldung bereits Mitte März 2023 den Konkurs eröffnet. Die Stiftung befindet sich in Auflösung. «Infolgedessen sind für die Finma keine Massnahmen mehr zu ergreifen», hiess es von der Behörde am Mittwoch lakonisch.
Wie die Finma in dem Bericht feststellte, hatte die Dohrnii Stiftung und deren Gründer im Frühjahr 2021 ein Initial Coin Offering (ICO) lanciert für einen zuvor neu geschaffenen Token, den DHN Token. Dieser sollte über die Dohrnii-Webseite Zugang zu einer Lernplattform sowie zu einem Marktplatz ermöglichen, auf dem Nutzerinnen und Nutzer mit diesem Token Krypto-Dienstleistungen und Produkte von anderen Nutzern hätten kaufen können. Die Aufsicht hielt fest, dass die Dohrnii-Plattform nie operativ und der DHN Token nie in der beschriebenen Form einsetzbar war. Hingegen war der Token von Anfang an auf der Blockchain übertragbar.
3 Millionen Euro eingenommen
Das im Mai letzten Jahres eröffnete Enforcement-Verfahren hat nun ergeben, dass die Stiftung im Rahmen des ICO an rund 500 Privatpersonen solche DHN Token verkauft hat. Dabei nahm sie einen Betrag von rund 3 Millionen Euro ein. Der Stiftungsgründer verkaufte auch als Privatperson und auf eigene Rechnung DHN Token an rund 60 Personen im Umfang von rund 3,2 Millionen Franken. Des Weiteren nahm er ab dem Jahr 2019 von über 20 Investorinnen und Investoren Gelder im Umfang von rund 1,5 Millionen Franken entgegen, die im Krypto-Bereich angelegt und inklusive Rendite zurückgezahlt werden sollten, so die Finma.
Den DHN-Token stufte die Behörde als Anlagetoken ein und qualifizierte diesen als Effekte. Weil die Token auch als Zahlungsmittel auf der Dohrnii-Plattform verwendet werden sollten, wies er zudem die Merkmale von Zahlungstoken auf. Daraus leitete die Aufsicht ihren Vorwurf der unerlaubten Tätigkeiten ab.