Jetzt planen auch in Japan ansässige Investoren rechtliche Schritte gegen die Wertloserklärung der CS-AT1-Anleihen. Sie sehen die Partnerschaft zwischen Japan und der Schweiz verletzt.
Potenzielle Kläger werden demnächst einen Antrag auf ein Schiedsverfahren im Zusammenhang mit den Anleihen einreichen, die im März im Rahmen der vom Bund angeordneten Rettung der Credit Suisse durch die UBS vernichtet wurden, berichtet der englischsprachige Dienst «NikkeiAsia» (Artikel kostenpflichtig).
Die Kläger beabsichtigen, in ihrem Fall ein anderes Argument gegen die Abschreibung auf Null vorzubringen. Ihrer Ansicht nach wird damit eine wirtschaftliche Partnerschaft zwischen Japan und der Schweiz verletzt, heisst es.
Multilaterales Vorgehen
Die japanische Anwaltskanzlei Masuda & Partners hat damit begonnen, die Klage gegen die Schweizer Regierung im Namen der im Land ansässigen Investoren vorzubereiten. Dabei arbeitet sie mit der singapurischen Anwaltskanzlei Drew & Napier zusammen.
Ein weiterer wichtiger Unterschied zu den anderen Klagen würde darin bestehen, dass die Ansprüche beim Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten der Weltbank oder bei der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht eingereicht werden und nicht beim Schweizer Rechtssystem.
Gemäss «NikkeiAsia» könnten sich Dutzende von Anleihegläubigern der Klage anschliessen. Es wäre der erste öffentliche Fall, in dem eine japanische Anwaltskanzlei im Namen inländischer Anleger im Zusammenhang mit Anleihen der Credit Suisse tätig wird.