Weil die UBS die Grossbank schon bald übernehmen will, beeilen sich nun weitere Investoren, sich gerichtlich gegen den Abschreiber bei Pflichtwandel-Anleihen der Credit Suisse zu wehren. Der Druck nimmt vor allem aus den USA zu.
Beim Bundesverwaltungsgericht sind in den vergangenen Wochen vier Klagen im Zusammenhang mit den sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der Credit Suisse (CS) eingegangen.
In dieser Woche werden nun weitere Klagen erwartet, da die UBS den Abschluss der Transaktion beschleunigt. UBS-Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher hatte unlängst erklärt, dass er die Übernahme der Credit Suisse noch vor dem Sommer abschliessen will.
Weitere Klagen
Gemäss einer Meldung der Nachrichtenagentur «Bloomberg» (Artikel kostenpflichtig) vom Dienstag versuchen nun Hunderte Investoren, die Pflichtwandel-Anleihen im Umfang von rund 1,7 Milliarden Dollar halten, sich ebenfalls Gehör vor Gericht zu verschaffen. Mittlerweile haben laut dem Bericht Anleger, die mehr als ein Drittel der von der Credit Suisse ausgegebenen AT1-Anleihen repräsentieren, sich für den Gang vor die Justiz entschieden, darunter auch so bedeutende Akteure wie die Migros-Pensionskasse.
Zwei US-Kanzleien tun sich hervor
Zu den Klägern gehört demnach auch die Anwaltskanzlei Pallas Partners. Sie reichte die Klage am 18. April bei einem Schweizer Gericht ein, weil ihrer Ansicht nach die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) kein Recht gehabt habe, die Abschreibung anzuordnen.
Die Kanzlei, die nach eigenen Angaben 90 institutionelle Anleger und Vermögensverwalter mit 1,35 Milliarden Dollar in AT1-Anleihen sowie 700 Privatkunden und Family Offices mit einem Volumen von rund 300 Millionen Dollar vertritt, fordert eine vollständige Entschädigung für ihre Klienten.
Das Kleingedruckte lesen
Die US-Anwaltskanzlei Quinn Emmanuel hatte ebenfalls in der Schweiz eine Klage eingereicht, wie auch finews.ch berichtete. Die Juristen vertreten dabei mehr als 400 institutionelle Anleger, die AT1-Anleihen im Wert von rund 4,5 Milliarden Dollar halten.
Zur Abschreibung der AT1-Anleihen stützte sich die Finma auf die Notstandsgesetze, die am Wochenende vom 18. und 19. März in Kraft traten, als die CS gerettet wurde. Die Befürworter der Abschreibung verweisen ausserdem darauf, dass im Kleingedruckten der Anleihen immer vor dem Risiko einer Abschreibung auf Null gewarnt wurde.
Missachtete Gläubigerhierarchie?
Die mutmasslich geschädigten Anleihegläubiger erachten hingegen eine Gesetzesänderung am Tag vor der Abschreibung der Anleihen als unfair.
Zudem sei ein Vorgehen falsch, das die Gläubigerhierarchie umstösst, bei der Aktionäre Vorrang vor Anleihegläubigern haben. Normalerweise muss das Aktienkapital vollständig aufgebraucht werden, bevor die Gläubiger an die Kasse kommen.
Kein Spaziergang für die Kläger
Ob es ein Spaziergang für die Sammelkläger wird, insbesondere auch gegen die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) vorzugehen, muss sich weisen. Denn das Vorgehen der Behörde ist nicht im luftleeren Raum erfolgt, wie auch der frühere UBS-Kader und heutige Bankenberater Andreas Ita von der Zürcher Firma Orbit36 zu bedenken gibt.
So verweist er darauf, dass sich die Finma nebst den Notstandsgesetzen auch auf eine Klausel in der Eigenmittelverordnung abstützen konnte, die eine Abschreibung des AT1-Kapitals spätestens bei Inanspruchnahme von Hilfen der öffentlichen Hand vorschreibt. Ausländische Anleger ignorierten beim Verweis auf die Gläubigerhierachie zudem, dass in den Verträgen eine Abschreibung bei dem bei der CS angewandten «Non-Viability» Event vorgesehen sei, sagt der Experte zu finews.ch.
Vetraglich geregleter Risiko-Transfer
Im Gegensatz zu einigen ausländischen Jurisdiktionen seien AT1-Instrumente in der Schweiz auch ausdrücklich als Going-Concern-Kapital ausgestaltet. Sie werden also verwendet, um einer Bank nach Verlusten wieder auf die Beine zu helfen. «Es findet wirtschaftlich gesehen ein vertraglich vereinbarten Risiko-Transfer zwischen den Aktionären und den AT1-Anlegern statt», erklärt Ita.
Unschön sei aus seiner Sicht einzig, dass die Wandlung der AT-1-Instrumente von der Finma angeordnet wurde, obwohl diese gar nicht notwendig war. Denn die CS habe auch noch Ende März eine Kernkapital-Quote von von rund 14 Prozent aufgewiesen und kein zusätzliches Kapital benötigt – sondern Liquidität. «Dank der Wandlung fiel bei der CS ein Gewinn von rund 12 Milliarden Franken nach Steuern an, welcher nun der UBS statt den CS Aktionären zukommt», so der Ex-UBS-Mann.