Die Sanktionskommission der Schweizer Börse hat Swissquote wegen einer fahrlässigen Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität gebüsst. Für die Online-Bank waren die Vorabklärungen zu langwierig.
Nach Abschluss eines umfassenden Untersuchungsverfahrens hat die Sanktionskommission der Schweizer Börse SIX die Online-Bank Swissquote mit 75‘000 Franken gebüsst, wie aus einer Mitteilung am Freitag hervorgeht.
Die Untersuchung war eröffnet worden, weil die Verbreitung einer Meldung vom 16. Juni 2021 aufgrund eines technischen Problems und menschlichen Fehlers verspätet erfolgte.
Verspäteter Mailversand
Gerügt wurde namentlich die Zustellung der Medienmitteilung über einen E-Mail-Verteiler knapp drei Stunden nach der Verbreitung der Ad hoc-Mitteilung und während der Handelszeit an die im Portal von Swissquote registrierten Personen.
Bei der Höhe der Sanktion berücksichtigte die Sanktionskommission die Schwere des Verschuldens und die Schwere der Verletzung, welche als «serious but not as severe» gewertet wurde, besonders weil die Ad hoc-Mitteilung zuvor bereits an Medien und Marktteilnehmer verbreitet worden war. Mit dem Entscheid der Sanktionskommission ist der Fall abgeschlossen.
Langsame Untersuchung
Wie Swissquote in einer Reaktion festhält, hat die Sanktionskommission die Höhe der beantragten Busse von 125‘000 auf 75‘000 Franken gemindert. Ausserdem habe die Kommission in ihrem Entscheid bemängelt, dass die SIX Exchange Regulation (SER), die für die Überwachung und Durchsetzung der börsenrechtlichen Pflichten von kotierten Gesellschaften zuständig ist, fast ein Jahr benötigte, um die formelle Untersuchung zu eröffnen.