Die Credit Suisse muss sich vor einem amerikanischen Geschworenengericht wegen mutmasslichen Preisabsprachen auf dem Devisenmarkt verantworten. Wird die Sammelklage gutgeheissen, ist jedoch keine Entschädigung fällig.
Die Credit Suisse (CS) muss sich in einem am Dienstag beginnenden Prozess als letzte von 16 Banken einer US-Sammelklage stellen. Darin wird die Grossbank beschuldigt, gemeinsam mit anderen den Devisenmarkt manipuliert zu haben, wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» (Artikel kostenpflichtig) meldet.
Nach Ansicht der Kläger, darunter auch Pensionsfonds, hat die CS von Ende 2007 bis 2013 Online-Chatrooms genutzt, um die Geld- und Briefkurse für Währungspaare festzulegen. Dies sei gemeinsam mit Händlern anderer internationaler Bankriesen wie Citigroup, UBS, Barclays, J.P. Morgan Chase, HSBC und Deutsche Bank geschehen.
Zuversichtliche Beklagte
«Die Credit Suisse ist überzeugt, starke rechtliche und faktische Verteidigungsargumente zu haben, die wir anlässlich der Gerichtsverhandlung vorbringen und begründen werden», erklärte die Bank gegenüber finews.ch. «Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Prozess keine Schadenersatzforderungen zum Gegenstand hat.»
Laut Bloomberg Intelligence drohte zeitweilig eine Haftung in Höhe von 19 Milliarden Dollar, basierend auf der Verdreifachung des Schadensersatzes, die in Kartellfällen üblich ist.
Auf Vergleich verzichtet
Ende 2017 hatten sich die anderen Banken bereit erklärt, insgesamt 2,3 Milliarden Dollar zu zahlen - einer der grössten kartellrechtlichen Vergleiche der Geschichte. Obwohl die CS an den Vergleichsgesprächen teilnahm, konnte sie keine Einigung erzielen und blieb als letzte Bank in diesem Fall übrig.
Die CS hat argumentiert, dass das Besprechen von Preisen nicht dasselbe ist wie illegale Preisabsprachen und dass viele der Chatroom-Bemerkungen Scherze waren. Es habe keine übergreifenden Branchenabsprachen gegeben.
Geschworene entscheiden
Die Geschworenen werden gemäss «Bloomberg» in dem rund zwei Wochen dauernden Prozess lediglich noch darüber entscheiden, ob die CS an einer Preisabsprache beteiligt war. Verliert die Bank, können die Kunden einzeln und nicht als Gruppe auf Schadenersatz klagen.
Die CS könnte schliesslich für den durch die mutmassliche Verschwörung verursachten finanziellen Schaden aufkommen, sofern dieser über der Summe der anderen Vergleiche liegt.