Die Finanzaufsicht ermöglicht der Sberbank in der Schweiz, Forderungen von nichtsanktionierten Gläubigerinnen und Gläubigern zu erfüllen. Das Institut soll verkauft werden.
Die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma) erlaubt der Sberbank (Switzerland) vom 1. bis 5. Juli 2022, fällige Forderungen ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger zu erfüllen und entsprechende Auszahlungen vorzunehmen. Ausgeschlossen bleiben Rückzahlungen insbesondere an sanktionierte Personen oder an das Mutterhaus Sberbank Russia. Anfang vergangenen Juni hatte die Aufsicht die Schutzmassnahmen rund um die Sberbank auf den August ausgedehnt.
Verkauf konkretisiert sich
Der jetzige Schritt sei möglich, da die Bank unter der Aufsicht der Finma ihre finanzielle Situation stabilisieren konnte und das aktuell geltende internationale Sanktionsrecht solche Auszahlungen zulasse, heisst es in der Medienmitteilung vom Freitag. Mit diesen Auszahlungen könne die Bank ihre Bilanz im Hinblick auf einen allfälligen Verkauf oder Eigentümerwechsel reduzieren. Die Gleichbehandlung der Gläubigerinnen und Gläubiger bleibe dabei gewahrt, heisst es weiter.
Wie auch finews.ch vermeldete, gibt es ein Gebot für die vorab im Firmenkunden-Geschäft tätige Sberbank-Tochter. Dieses hat sich laut der Westschweizer Zeitung «Le Temps» (Artikel bezahlpflichtig) weiter konkretisiert. Die Sberbank (Switzerland) geschäftet als indirekte Tochter des russischen Mutterhauses. Sie ist nicht direkt mit Sberbank Europe verbunden, die infolge des Ukraine-Kriegs sanktioniert worden ist.