Die Schweizer Behörden verlängern die Massnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger bei der Schweizer Filiale der grössten russischen Finanzgruppe gleich um zwei Monate.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die Gläubigerschutzmassnahmen bei der Sberbank (Switzerland) schon zum zweiten Mal verlängert, dieses Mal gleich um zwei Monate bis zum 2. August, wie die Behörde in einem Communiqué vom Mittwoch mitteilt.
Bereits Anfang März hatte die Finma Schutzmassnahmen bei der Sberbank (Switzerland) ergriffen. Diese umfassten eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen sowie ein weitgehendes Auszahlungs- und Transaktionsverbot.
Die Finma begründet die aktuelle Verlängerung mit dem internationalen Sanktionsumfeld und weiter bestehenden Risiken für die Liquiditätssituation der Bank. Der von der Finma eingesetzte Untersuchungsbeauftragte nimmt seine Funktion weiter wahr.