Der ehemalige Spitzenbanker der Raiffeisen Schweiz sagt, er habe nichts Unrechtes getan. Die Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders. Die Verhandlungen sind zu Ende, der Richter hat das letzte Wort.
Am Dienstag war Schluss im grossen Bankerprozess am Zürcher Bezirksgericht. Pierin Vincenz, der ehemalige CEO der Raiffeisen Schweiz, sieht sich als unschuldig, obwohl er in seinen Jahren bei der Bank manchmal übertrieben habe, wie die Agentur «awp» berichtete. Jedenfalls möchte er von allen Vorwürfen freigesprochen werden.
Die Staatsanwaltschaft hingegen verlangt für Vincenz und seinen Mitangeklagten Beat Stocker Freiheitsstrafen von je sechs Jahren unter anderem wegen Betrug. Die fünf anderen Beschuldigten sollen mit bedingten und teilbedingten Freiheitsstrafen sowie in einem Fall eine Geldstrafe davonkommen. Die Verteidiger fordern Freisprüche und Genugtuung für alle Angeklagten.
Betrug oder nicht?
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Vincenz und Stocker umfassen ungetreue Geschäftsbesorgung, gewerbsmässiger Betrug und Urkundenfälschung sowie passive Bestechung. Anderen Beschuldigten wirft die Anklage Gehilfenschaft und unlauteren Wettbewerb vor. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe; für sie alle gilt die Unschuldsvermutung. Ebenfalls steht der Gang durch die Instanzen offen.
Letztlich geht es darum, dass Vincenz und Stocker sich an Firmen beteiligt und dann der Raiffeisen zum Kauf empfohlen, ohne dass diese von der Beteiligung wusste. Damit sollen die zwei Hauptangeklagten gemäss Anklage hohe Summen verdient haben.
Das Urteil
Das Bezirksgericht eröffnet das Urteil gegen die Angeklagten am 13. April im Theatersaal des Volkshauses in Zürich.