Das Zürcher Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Ex-Chef von Raiffeisen Schweiz und diverse Mitangeklagte umgeworfen. Die Staatsanwaltschaft muss nun erneut über die Bücher.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft III um Chefkläger Marc Jean-Richard-dit-Bressel erleidet eine empfindliche Schlappe. Wie das Obergericht des Kantons Zürich am Dienstag mitteilte, hebt es das Urteil des Bezirksgerichts Zürich im Verfahren gegen Pierin Vincenz und gegen mehrere weitere Beschuldigte auf; dies wegen schwerwiegender Verfahrensfehler, so die Mitteilung.
Die Staatsanwälte müssen nun die Verfahrensmängel beheben und erneut Klage beim Bezirksgericht einreichen. Die Ankläger sind damit wieder auf Feld eins.
Berufungsprozess entfällt
Damit kommt es auch nicht zum auf den Juli angesetzten Berufungsprozess, den praktisch alle an dem Verfahrenen beteiligten Parteien nach dem erstinstanzlichen Urteil vom April 2022 angestrebt haben.
Damals hatte das Bezirksgericht den ehemaligen Chef von Raiffeisen Schweiz unter anderem wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; der andere mutmassliche Haupttäter, Beat Stocker, erhielt sogar vier Jahre aufgebrummt. Ebenfalls sollten die beiden Geldstrafen in Millionenhöhe zahlen.
Rügen gutgeheissen
Das Obergericht hebt die Urteile nun auf; dies mit der Begründung, dass bei der Anklageerhebung die «in einem Strafverfahren zentralen Ansprüche auf rechtliches Gehör und auf eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Anklageschrift» verletzt worden seien, wie die Instanz festhielt. Hingegen bleibt auf Geheiss der Instanz die Verjährung der Anklagepunkte ausgesetzt.
Konkret hiessen die Richter Rügen der Beschuldigten gegen die Prozessführung gut. Im Verfahren gegen den Ex-Raiffeisen-Chef habe die «teilweise ausschweifenden Anklageschrift» den vorgesehenen gesetzlichen Rahmen gesprengt. Durch diesen Umstand sei es den Beschuldigten erheblich erschwert worden, sich wirksam zu verteidigen, so das Obergericht.
Akribische Schilderungen
Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft ihre Klageschrift über mehrer Hundert Seiten geführt und dabei sowohl Ausflüge von Vincenz ins Rotlicht-Milieu wie auch dessen mutmasslichen Absprachen bei der Übernahme von Firmen akribisch geschildert. Die Urteilsbegründung des Bezirkgerichts war dann gar 1’200 Seiten stark.
Mit diesem Volumen, findet nun die obere Instanz, sei der Bogen überspannt worden.