Die Kantonalbank will nur noch Geschäftsbeziehungen zu Personen, die auch eine Bezug zum Kanton Zug haben. Auch einige Schweizer sind da unerwünscht.
«Es ist zwingend, dass die hinter der Sitzgesellschaft stehende Person oder Unternehmung einen Bezug zum Kanton Zug hat», sagt der CEO der Zuger Kantonalbank, Pascal Niquille gegenüber der «Neuen Zuger Zeitung». In diesem Zusammenhang hat die Bank die Kundenbeziehung zu einigen Dutzend ausländischen Briefkastenfirmen gekündigt.
Dennoch handle es sich bei diesen Kündigungen nicht um eine gross angelegte Säuberungsaktion, unterstreicht Niquille. «Wir haben grundsätzlich nichts an unserer Politik geändert», sagt der CEO gegenüber «finews.ch».
Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte?
Bei den Kündigungen gehe es ausschliesslich um Sitzgesellschaften. Diese geben der Bank generell einen grösseren Aufwand, da abzuklären ist, wer der wirtschaftliche Berechtigte der Gesellschaft ist. Befindet sich dieser im Ausland oder ist der Zweck einer Gesellschaft für die Bank nicht ersichtlich, so werde eine Kundenbeziehung beendet, fügt Niquille an.
«Dieses Vorgehen ist bei den Banken normal. Man geht die Kundenbeziehungen durch und überprüft, ob sich diese lohnen – und entscheidet in diesem Zusammenhang, welche weitergeführt werden», beschreibt Niquille das Vorgehen der Kantonalbank. Daher kann es auch vorkommen, dass auch Schweizer Bürger von der Zuger Kantonalbank abgewiesen werden.
Kündigungen sind legitim
Dies sei auch bei jenem Kunden der Fall gewesen, der sich in den vergangenen Tagen an die Medien gewandt hat und unter anderem im «Blick» für Schlagzeilen gesorgt hat, sagt Niquille.
Zudem hat sich Stimmung im Volk gewandelt. «Die Herkunft von Geldern wird heute durch die Öffentlichkeit zu Recht wesentlich kritischer hinterfragt als vor zehn Jahren», konstatiert Niquille.
Auch Peter Kunz, Ordinarius für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, kann den präventiven Schritt der Zuger Kantonalbank nachvollziehen. «Es passt zur Tendenz der letzten zwei Jahre, dass Schweizer Banken – auch Kantonalbanken – ihre allfälligen Auslandsengagements genauer überprüfen. Hier ist eine Risikominimierung durchaus sinnvoll», sagt Kunz in der «Neuen Luzerner Zeitung».
Wirtschaftlichkeit ist von Bedeutung
Auch widerspreche es nicht dem Recht, wenn die Kantonalbank ihre Konten kündigt. «Bei Auslandskunden kann die Angst vor Verstössen gegen Steuergesetze zur Kontenkündigung führen, bei Kunden aus dem Inland die Angst vor Geldwäschereidelikten.»
Für die Zuger Kantonalbank spielt bei den Kündigungen auch noch die Wirtschaftlichkeit der Kundenbeziehung eine entscheidende Rolle. Ist der Aufwand der Überprüfung des wirtschaftlichen Berechtigten zu gross oder ist das Potenzial einer Kundenbeziehung zu klein, kann die Bank die Beziehung beenden.
Der Zeitpunkt dieser Aufräumaktion scheint dennoch passend: Ende letzten Jahres wurde der Basler Kantonalbank vorgeworfen, sie habe US-Kunden geholfen, ihr Geld vor dem US-Fiskus zu verstecken. Mit der Basler Kantonalbank gab es Verdächtigungen auch gegen weitere Schweizer Institute, die «New York Times» berichtete, das US-Justizministerium wolle demnächst diverse Kantonalbanken ins Visier nehmen.
Die Kantonalbanken haben seit Ausbruch der Finanzkrise stark vom Massenexodus bei den Grossbanken profitiert und konnten neue Kunden für sich gewinnen. Auch die Zuger Kantonalbank verzeichnete in den vergangenen Jahren einen Zuwachs an Kunden.