Zwei neue Mitglieder für den Bankrat der Zuger Kantonalbank
Vom Regierungsrat sind sie bereits bestätitgt, nun fehlt noch die Zustimmung des Kantonsrates: Die Zuger Kantonalbank erhält zwei neue Mitglieder im Bankrat.
Der Zuger Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2025 Martin Kühn und Roger Wermuth in den Bankrat der Zuger Kantonalbank gewählt. Dies teilt die Zuger Kantonalbank mit.
Die beiden sollen ab der Generalversammlung vom 10. Mai 2025 Einsitz im Bankrat Einsitz nehmen. Die Wahl muss allerdings noch vom Kantonsrat bestätigt werden.
Wermuth leitet Zuger Finanzverwaltung
Martin Kühn ist seit 2014 Chief Financial Officer und Mitglied der Geschäftsleitung bei der Kibag Gruppe, die schweizweit im Bereich Baustoffe und Bauleistungen tätig ist. Davor hatte er im gleichen Unternehmen verschiedene leitende Funktionen in den Bereichen Finanzen und Controlling inne. Seit 2018 ist er Mitglied im Verwaltungsrat der Bossard Gruppe.
Roger Wermuth leitet seit 20 Jahren die Finanzverwaltung des Kantons Zug. In dieser Funktion ist er unter anderem für die operative Leitung der Finanzen sowie das Treasury- und Cash-Management des Kantons verantwortlich. Zuvor war er sieben Jahre für eine grosse Unternehmensgruppe im grafischen Gewerbe in Zürich tätig, zuletzt als Chief Financial Officer und Mitglied der Geschäftsleitung.
Zwei bisherige Mitglieder treten nicht mehr an
Martin Kühn und Roger Wermuth folgen auf die Bankratsmitglieder Sabina Ann Balmer und Patrik Wettstein, die sich nicht mehr für eine Wiederwahl für die nächste Amtsperiode zur Verfügung stellen.
Sabina Ann Balmer ist seit 2015 Bankrätin der Zuger Kantonalbank, Patrik Wettstein seit 2010.
Übrigen Mitglieder sind bestätigt
Der Bankrat der Zuger Kantonalbank setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Vier Mitglieder sind vom Kanton gewählt, drei Mitglieder durch die Privataktionäre der Bank. Neben der Wahl von Martin Kühn und Roger Wermuth hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2025 die übrigen vom Kanton zu wählenden Bankratsmitglieder in ihrem Amt bestätigt. Die Wahlen müssen noch vom Kantonsrat bestätigt werden.