Die führende Schweizer Krypto-Brokerin hat 2020 ein Jahr der Superlative erlebt. Jetzt stellt Bitcoin Suisse die Weichen für eine Kapitalerhöhung.
An der Generalversammlung vom vergangenen Freitag hat der Verwaltungsrat von Bitcoin Suisse das Jahresergebnis 2020 präsentiert, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag hiess. Demnach erzielte der Zuger Krypto-Broker einen konsolidierten Gewinn von 24,1 Millionen Franken – rund das Zehnfache des Vorjahresgewinns. Der Umsatz hat sich auf 60,3 Millionen Franken knapp verdreifacht.
Auch das vorläufige Ergebnis des ersten Quartals sei «sehr gut» gewesen. Darauf deutet auch der Wert der verwahrten (digitalen) Assets hin: Dieser hat sich nun auf über 5 Milliarden Franken gesteigert.
Tokenisierung von Aktien wird vorbereitet
Zudem habe die Holding ihre Statuten aktualisiert, um die bereits lange geplante Tokenisierung der Aktien zu ermöglichen. Beschlossen wurde von den Aktionären zudem die Bildung von genehmigtem Kapital. Dies seien beides Vorkehrungen, um ein sogenanntes «Security Token Offering» (STO) vorzubereiten, so die Mitteilung weiter. Dabei sollen Bitcoin-Suisse-Aktien als Token auf der Blockchain an Investoren ausgegeben werden.
Dies soll Bitcoin Suisse die Flexibilität geben, im kommenden Jahr 2022 möglicherweise zusätzliche Mittel aufzunehmen. In früheren Wortmeldungen der Brokerin war auch von einem herkömmlichen Börsengang die Rede gewesen.
Der älteste und grösste Schweizer Broker für digitale Anlagen beschäftigt den Angaben zufolge an den Standorten Schweiz, Dänemark und Liechtenstein inzwischen mehr als 250 Mitarbeitende. Man investiere weiter in die Infrastruktur und in neue Talente, hiess es weiter.
Dämpfer im März
Ein STO hatte das Unternehmen bereits früher in Aussicht gestellt. Doch im vergangenen März hatten die Wachstumspläne des Zuger Unternehmens einen Dämpfer erhalten. Nachdem die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) Verbesserungsbedarf im Geldwäscherei-Dispositiv von Bitcoin Suisse festgestellt hatte, wurde das Gesuch für eine Banklizenz zurückgezogen.
Daneben hatten die Aufseher noch andere bewilligungsrechtlich relevante Elemente ausgemacht, welche die Erteilung einer Banklizenz unwahrscheinlich machten.