Die Credit Suisse will den von der Finma ernannten Anwalt zur Untersuchung der «Spygate»-Affäre nicht akzeptieren – und blitzte nun vor dem Bundesgericht ab.
Thomas Werlen von der Anwaltskanzlei Quinn Emanuel hätte im Auftrag der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) die Vorgänge innerhalb der Credit Suisse (CS) prüfen sollen, die zur «Spygate»-Affäre führten.
Doch Werlen war CS-Verwaltungsratspräsident Urs Rohner nicht genehm. Die Grossbank legte Beschwerde ein – und hat nun damit vor Bundesgericht verloren, wie die Nachrichtenagentur «AWP» am Mittwoch aus dem Urteil zitierte.
Die CS war gegen Werlen als Prüfungsbeauftragten, weil er in einem anderen Fall Gläubiger der CS vertreten hatte. Das Bundesgericht hielt fest, die Finma sei als Aufsichtsbehörde in diesem Fall nicht völlig unparteiisch, also müsse dies ihr Prüfungsbeauftragter Werlen auch nicht sein.
Verschlüsselte Kommunikation
Der Anwalt hatte im vergangenen August seinen Bericht zur Beschattungsaffäre abgeschlossen und der Finma übergeben. Diese leitete daraufhin ein Enforcement-Verfahren gegen die CS ein. Im Kern geht es dabei um das verschlüsselte Textnachrichtensystem Threema, das von CS-Managern benutzt wurde.
Die Finma untersucht nun, wie und ob die CS die Beschattungsaktivitäten gegen die früheren Top-Manager Iqbal Khan und Peter Goerke dokumentiert und kontrolliert hat.
Von allem nichts gewusst?
Der Skandal kostete Tidjane Thiam den CEO-Posten bei der CS, und vor ihm musste auch COO Pierre-Olivier Bouée gehen. Rohner, der wie Thiam von allem nichts gewusst haben soll, ist noch knapp drei Monate im Amt als CS-Präsident.
Als sein Nachfolger ist Lloyds-CEO António Horta-Osório vorgesehen.